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2. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen

28.02.2019

Die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren erfolgte im Jahr 2011. Gesetzlich vorge-schrieben ist eine Neukalkulation von Gebühren alle 3 Jahre.

 2017 wurde an die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Str. 5 in 19061 Schwerin, der Auftrag zur Neukalkulation erteilt.

 Nunmehr liegt die Kalkulation vor und die Gebühren wurden entsprechend angepasst. Die Änderungen können Sie der 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung entnehmen. Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land vom 28.02.2019 veröffentlicht und tritt zum 01.03.2019 in Kraft.

Friedhof