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Unterhaltungsarbeiten an Gewässern

25.06.2019

An den Verbandsgewässern II. Ordnung führt der Ehle/Ihle Verband in der Zeit vvom 1. Juli 2019 bis zum 31. Januar 2020 Unterhaltungsarbeiten durch. Zu diesem Zweck müssen die Eigentümer oder Nutzer der Anliegergrundstücke und der Gewässergrundstücke den ausführenden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Arbeitsfreiheit an den Gewässern gewähren.Der Verband weist außerdem darauf hin, dass Anlieger und Hinterlieger das Lagern von Mähgut sowie das Einebnen von Aushub nach § 66 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt dulden müssen.

Der Verband bittet darum, parallel zu den Gewässern einen 5 Meter breiten Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil Anlagen im oder am Gewässer die Unterhaltung erschweren, so muss der Eigentümer nach § 64 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt die daraus entstehenden Mehrkosten dem Ehle/Ihle Verband ersetzen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Maschinen des Verbandes nicht an die Gewässer herankommen und der Verband eine manuelle Unterhaltung durchführen muss. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG), Bundesgesetzblatt Teil I vom 20. Februar 1991, das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 7. September 1993 (GVBL LSA Nr. 38/1993) zuletzt geändert am 18. Dezember 2015 (GVBl LSA S. 659), sowie die Satzung des Ehle/Ihle Verbandes vom 20. August 1992 zuletzt geändert und veröffentlicht am 22. Dezember 2016.

Oliver Uhlmann, Geschäftsführer des Ehle/Ihle Verbands, führt aus: "Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht somit kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im November oder Dezember noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!"

Im Allgemeinen ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d.h. mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wiederkehrende Arbeiten wie Böschungsmahd und Sohlkrautung werden erst zu Beginn der Arbeiten, Aufgrund der tatsächlichen Bedingungen und hydraulischen Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologischen Fragen, zeitlich durch den Verband eingeordnet.

Interessierte können Einsicht nehmen in die Liste der Verbandsgewässer und nähere Auskünfte bekommen in der Geschäftsstelle des Verbandes zu den Geschäftszeiten in der Straße Alte Ziegelei in Möckern auf Anmeldung möglich. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag zwischen  7 und 16 Uhr sowie Freitag zwischen 7 und 12 Uhr. Telefonisch ist der Verband unter 039221 / 7496 erreichbar.