Springe zu Inhalt

Verbrennen von Gärtenabfällen

20.04.2018

Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten !

Im März 2011 hat der Landrat des Landkreises Jerichower Land bekanntgegeben, dass jegliches Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen verboten ist.

Zur Entsorgung von Gartenabfällen sind die Biotonne sowie der Grünschnittsammelplatz im OT Lostau, Külzauer Weg zu nutzen.
Auch an den Annahmestellen des Landkreises (Deponie Burg, Genthin und Ziepel) kann Grünschnitt kostenfrei abgegeben werden. Die genauen Anschriften und Öffnungszeiten dieser Annahmestellen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender des Landkreises JL.

Der Grünschnittplatz in Lostau hat folgende Öffnungszeiten:

Winter: Oktober + November
März + April
Mittwoch + Samstag 14.00-17.00 Uhr

Sommer: Mai – September
Mittwoch + Freitag 14.00-18.00 Uhr
Samstag 12.00-16.00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Laut § 7 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung, sind offene Feuer in mobilen und stationären Grillgeräten sowie handelsüblichen Feuerkörben- und –schalen erlaubt. (Auflegen von Holzscheiten – Kaminfeuer)
Jedoch setzt diese Regelung nicht das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen außer Kraft!
Gartenabfälle dürfen auch in diesen Geräten nicht verbrannt und somit entsorgt werden. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Möser (Ansprechpartner: Frau Bromme) gerne zur Verfügung (Tel. 039222/908-65).