Hausschlachtungen - amtliche Untersuchungen
25.08.2011 • Daniela Lampe • Kategorie Gemeindeverwaltung
Information des Fachbereiches Gesundheits- und Verbraucherschutz zu Änderungen bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf (Hausschlachtungen)
Ab 1. August 2011 erfolgt u. a. wegen der Veränderung von EU- Vorschriften im Landkreis Jerichower Land eine Systemumstellung bei der Gebührenkalkulation und Gebührenerhebung für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen. Demzufolge erfolgt die Gebührenerhebung nicht mehr vor Ort durch den amtlichen Tierarzt, der die Fleischuntersuchung vornimmt, sondern per Gebührenbescheid des Fachbereiches Gesundheits- und Verbraucherschutz des Landkreises Jerichower Land.
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