Einwohnermeldestelle
Wichtige Informationen zu Meldeangelegenheiten, insbesondere zum neuen Personalausweis, finden Sie hier
Wichtige Informationen
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist mitzubringen
1. Biometrisches Lichtbild, unabhängig vom Alter (Frontaufnahme nach internationalen Standards, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
2. Geburtsurkunde des Kindes
3. Der Passbewerber und deren Erziehungsberechtigte müssen persönlich erscheinen
4. Sollte ein Erziehungsberechtigter nicht kommen können, bitte eine Zustimmungserklärung ausfüllen und ein Personaldokument zum Unterschriftsvergleich vorlegen.
5. Vorlage eines Sorgerechtsnachweises bei nur einem Sorgeberechtigten
6. Ab dem 10. Lebensjahr - Unterschriftspflicht des Kindes
7. Gebühr: 13,00 € pro Kinderreisepass
Zur Beantragung eines Reisepasses für Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben ist mitzubringen
1. Biometrisches Lichtbild (Frontaufnahme nach internationalen Standards, siehe Foto - Mustertafel der Bundesdruckerei)
2. Alter Reisepass (falls vorhanden)
3. Personalausweis bei Erstbeantragung
4. Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten
| Personen über 24 Jahre | 59,00 € |
| Personen unter 24 Jahre | 37,50 € |
Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen ca. 3 bis 4 Wochen
5. Gebühr für einen Expressreisepass mit 32 Seiten:
| Personen über 24 Jahre | 91,00 € |
| Personen unter 24 Jahre | 69,50 € |
Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen drei Arbeitstage.
Zur Beantragung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahre ist mitzubringen:
1. Biometrisches Lichtbild (Frontaufnahme nach internationalen Standards, siehe Mustertafel der Bundesdruckerei)
2. Geburtsurkunde des Kindes
3. Es sollten beide Erziehungsberechtigte, mit Personaldokument, zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen. Sollte ein Erziehungsberechtigter nicht kommen können
4. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigtem
5. Personalausweis oder Kinderausweis falls vorhanden
6. Die Anwesenheit des Passbewerbers ist unabhängig vom Alter unbedingt erforderlich.
7. Gebühr: 37,50 € pro Reisepass
Der neue Personalausweis
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der “Papierwelt” in die digitale Welt zu übertragen.
Der neue Personlausweis bietet Ihnen mehr Schutz gegen Missbrauch durch ein digitales Lichtbild und freiwillige Abgabe des Fingerabdruckes.
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht.
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 01.November 2010 ist aber jederzeit möglich.
Personalausweise werden im Regelfall für Personen ab 16 Jahre ausgestellt.
Für Kinder unter 16 Jahre können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Quelle: Bundesministerium des Innern - BMI
Benötigte Unterlagen zur Beantragung
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Alter Kinderausweis, Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen
ab 01.November 2010
| Antragstellende Person ab 24 Jahre (10 Jahre Gültigkeit) |
28,80 € |
| Antragstellende Person unter 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit) |
22,80 € |
| Vorläufige Personalausweise (Gültigkeit nicht länger als 3 Monate) |
10,00 |
Weitere Gebührenregelungen
| Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
| Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
| Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Änderung der PIN im Bürgeramt | 6,00 € |
| Änderung der Anschrift bei Umzug | gebührenfrei |
| Sperrung der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entsperrung der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
