Das Standesamt stellt sich vor
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie zur Anmeldung und Vorbereitung Ihrer Eheschließung benötigen. Damit der schönste Tag in Ihrem Leben auch der unkomplizierteste wird.
| Standesbeamtinnen |
Christel Krawzoff |
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Hannelore Krüger |
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| Trauzimmer |
Verwaltungsamt der Gemeinde Möser |
| Trauzeiten |
Termine werden vorgemerkt.
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| Kontakt |
Gemeinde Möser |
Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
Von beiden Verlobten:
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister – erhältlich beim Standesamt der Geburt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldestelle
- Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie schon verheiratet waren:
Zusätzlich:
- die Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. eine aktuelle Eheurkunde sämtlicher Vorehen
- ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner
Wenn Sie zudem noch gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Vaterschaftsanerkennungen
- falls vorhanden, die Erklärung über die gemeinsame Sorge (Sorgerechtserklärung)
Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:
Sprechen Sie bitte persönlich im Standesamt vor. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können wir hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.
Wenn einer oder beide Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann/können:
Sie können das Formular – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung – entweder im Standesamt erhalten oder als PDF-Datei in der rechten Spalte downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen oder selbst eine formlose Vollmacht vorlegen.
Wo melde ich meine Eheschließung an?
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein. Die Eheschließung selbst kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Zu welchem Zeitpunkt kann eine Eheschließung im Standesamt angemeldet werden?
Frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin. Das bedeutet, dass diese Anmeldung zur Eheschließung ihre Gültigkeit verliert, wenn die Ehe nicht binnen 6 Monaten nach der Anmeldung geschlossen wird. Während dieser Frist ist die Anmeldung einer weiteren Eheschließung nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Fristende auch immer der letztmögliche Eheschließungstermin für Sie ist.
Trauzeugen Ja/Nein?
Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen (§ 1312 BGB).
Gleiches gilt für die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Gebühren
Gebühren richten sich nach § 72 des Personenstandsgesetzes i.V.m. Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
