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Alarmstufe I am Elbe-Pegel Barby

25.01.2012

Bei Alarmstufe I:
Das Flussbett ist bordvoll, stllenweise git es bereits kleinere Ausuferungen.
Noch besteht keine Gefahr für die Anlieger.
Bei Alarmstufe II:
Die Ausuferungen weiten sich aus und reichen bei eingedeichten Gebieten bis an den Deichfuß.
Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind überflutet.
Teilweise leichte Verkehrsbehinderungen an Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
Kontrolle von Gewässern, gefährdeten Anlagen und Objekten sowie der Ausuferungegebiete.
Beseitigung von Abflusshindernissen.  
Bei Alarmstufe III:
Einzelne Grundstücke, Straßen oder Keller können überfluten bzw. volllaufen.
Überörtliche Verkehrsverbindungen können gesperrt werden.
Eingedeichte Gewässer:
Das Wasser steht bis zur halben Deichhöhe.
Permanenter  Wachdienst auf den Deichen.
Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen.
Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden.
Beginn mit den Maßnahmen zur Deichverteidigung.
Hochwasserbekämpfungsmaterial wird an bekannte Gefahrenstellen gebracht.
Bei Alarmstufe IV:
Überflutung größerer Flächen, es besteht Gefahr für Mensch und Tier sowie für Objekte und Anlagen.
Standsicherheit der Deiche ist gefährdet.
Deiche können überströmt werden.
Aktive Abwehrmaßnahmen müssen ergriffen werden (Deichverteidigung, eventuelle Evakuierungen, Einstellung des
Nahverkehrs etc.).