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Antrag zur vorzeitigen Gaststättenöffnung ab heute abrufbar

13.05.2020

Antrag zur vorzeitigen Gaststättenöffnung ab heute online abrufbar

Ab Montag, 18. Mai 2020 besteht für Gastronomen im Landkreis Jerichower Land wieder die Möglichkeit, ihre Lokale für Gäste zu öffnen. Hierfür muss ein Antrag auf vorzeitige Öffnung des Gaststättengewerbes beim Landkreis gestellt werden. Voraussetzung ist die Umsetzung spezieller Sicherheits- und Hygienekonzepte.  Der entsprechende Antrag wird ab dem heutigen Mittwoch, 13.05.2020 / 17:00 Uhr auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zur Verfügung gestellt. Eine zeitnahe Bearbeitung, auch am Wochenende, von vollständig ausgefüllten Anträgen wird ermöglicht.

Gemäß der ersten Änderung der Fünften Corona-Eindämmungsverordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 2020, ist eine vorzeitige Öffnung der Gaststätten zum 18. Mai 2020 gestattet, wenn der entsprechende Antrag durch den zuständigen Landkreis positiv beschieden wurde. Grundsätzlich gilt, dass Restaurants in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten können dann wieder zusammen essen gehen. Schankwirtschaften, wie Kneipen, Bars und Diskotheken, müssen weiterhin geschlossen bleiben. Die Definitionen zu den verschiedenen Betriebsarten sind unter: www.dehoga-bundesverband.de/zahlen-fakten/betriebsarten/ zu finden.