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Arbeitstreffen der Bürgermeister

01.11.2017

Im Kern des Arbeitstreffens stand einmal mehr die auskömmliche Ausstattung der Kommunen durch das Land Sachsen-Anhalt. Dazu hatten sich die Gemeinde- und Stadtoberhäupter vorab über das Thema Zuweisungen nach dem Ausgleichsstockerlass zum Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verständigt.

Hierzu hat das Land einen neuen Erlassentwurf zur Anhörung gestellt, der im einzelnen besprochen wurde. Das Land Sachsen-Anhalt bewilligt damit Kommunen eine Minderung oder Entlastung finanzieller Notlagen. In der Beratungsrunde wurde am neuen Erlassentwurf Kritik geübt. So sei nach wie vor im Finanzausgleichsgesetz nicht definiert, was für Städte und Kommunen nun Pflichtaufgaben und was freiwillige Leistungen seien. Aber genau das, so die Bürgermeister und Kämmerer sei notwendig, um die rigiden Vorgaben des Ausgleichsstockerlasses auch erfüllen zu können. Im Groben zeigten sich die Teilnehmer wenig erbaut vom neuen Erlassentwurf. Ihrer Meinung nach lässt dieser zu viel Interpretationsspielraum und würde die tatsächlichen Gegebenheiten vollkommen ignorieren. 

Als Probleme erkannten die Teilnehmer deshalb:

  • die zu langen Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Zuwendungen aus dem Ausgleichsstockerlass. Noch immer seien Anträge von 2011 offen
  • die zu umfangreichen Antragsunterlagen und notwendigen Anlagen
  • die Doppikumstellung
  • Die Forderungen nach einer Eröffnungsbilanz und geprüften Jahresabschlüssen, die durch die Kommunalaufsichten der Landkreises erst Jahre später erfolgen.

Dass viele Gemeinde, darunter auch die Gemeinde Möser, keine ausreichende Eigenfinanzierung durch Einnahmen aus Steuern und Abgaben aufweisen wurde ebenso besprochen. Noch immer ist die auskömmliche Finanzierung der Gemeinde im Land nicht gegeben. Das Land hingegen sieht dies anders. "Die Hilfe zur Linderung im besonderen Maße, die durch den Ausgleichsstockerlass regelt wird, muss für bestimmte Gemeinden deshalb eine Dauerhilfe und keine zurückzuzahlende Liquiditätshilfe sein, da diese Gemeinden sonst nicht existenzfähig sind", hieß es aus der Runde.

Die Festlegung von freiwilligen Leistungen der Gemeinden, die nur zwischen zwei und dreieinhalb Prozent liegen dürfen, um überhaupt einen Anspruch auf Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz §17 Ausgleichsstock zu haben, wurden darüber hinaus von allen Bürgermeistern kritisiert. So wird die Straßenbeleuchtung als freiwillige Leistung vom Land und den Kommunalaufsichten der Landkreise bewertet. Auch Schwimmhallen, Jugendclubs und die Grünanlagenpflege sind freiwillige Leistungen und werden als solche bei Haushaltskonsolidierungen durch die Kommunalaufsichten auf den Prüfstand gestellt.

Alles in allem wird die Arbeitsgruppe Kommunalfinanzen nicht Müde, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund, beim Land die notwendigen Reformen beim Finanzausgleichsgesetz, dem Kinderförderungsgesetz und anderen Gesetzen, einzufordern.