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Aufruf : „Tagesmutti“ werden!

23.05.2017

Aufruf : „Tagesmutti“ werden!

In der Gemeinde Möser siedeln sich in letzter Zeit viele junge berufstätige Familien mit Kindern an, die Geburtenraten sind steigend. Dementsprechend ist die Nachfra-ge zur Betreuung der Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr sehr hoch.
Die in der Gemeinde Möser befindlichen Tageseinrichtungen für Kinder werden dieser Nachfrage zukünftig nicht mehr im vollen Umfang gerecht werden können. Daher wäre es wünschenswert, wenn es in der Gemeinde Möser verstärkt Tages-mütter für die Betreuung von Kleinkindern ( 0 - 3 Jahre ) geben würde.

Entscheidende Voraussetzungen :

+ eigene oder gemietete Räumlichkeiten mit kleinkindgerechter Ausstattung ( Wickeltisch, sanitäre Anlagen, Spielmaterial, Außenspielgerät etc. ) ,die für die Betreuung von max. 5 Kleinkindern ( 0-3 Jahre) geeignet sind und vom Jugendamt des Landkreises Jerichower Land akzeptiert werden
+ Ausbildung als Erzieher, Kinderpfleger oder auch als Tagespflegeperson ( ca. sechs Wochen Ausbildung bei einem geeigneten Träger ) mit anschließender Zulassung /Pflegeerlaubnis vom Jugendamt
+ Finanzierung wie Kitafinanzierung ( Land/Landkreis JL/ Gemeinde/Elternbeiträge)

Siehe Richtlinie des Landkreises JL vom 1.6.2015 in der Anlage
Das Jugendamt des Landkreises Jerichower Land ( Tel. 03921/9495100 berät Interessierte zum Thema „Wie werde ich Tagesmutti?“.

Die Gemeinde Möser beabsichtigt die Gewinnung geeigneter Tagesmütter mit einem einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro für die Erstausstattung der Einrichtung zu unterstützen.

Die Tagesmütter haben Anspruch auf Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII. Wo diese Beratung angedockt ist, wird dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (also dem Landkreis Jerichower Land - Jugendamt) überlassen. Bei dieser Form der Beratung für Tagespflegepersonen, die schwerpunktmäßig informiert und auf weitere Beratungs- und Dienstleistungsstellen verweist, stehen folgende Themen im Mittelpunkt: Grundlegende Anforderun-gen zur Tätigkeit in der Kindertagespflege, insbesondere bundes-, landes- und kommunalrechtlich relevante Regelungen und Verordnungen (vor allem zum gesetzlichen Förderauftrag); Verfahrensschritte zum Erwerb und zum Erhalt der Pflegeerlaubnis; Fachliche Empfehlungen zu Standards der Kindertagespflegestelle (z.B. Gruppengröße, Betreuungsschlüssel, Alterszusammensetzung); Sozialversicherungs- und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Aspekte; Administrativ relevante Aspekte (z.B. zu Hygienevorschriften, lebensmittelrechtliche Bestimmungen, Regelungen zur Personenbeförderung); Existenzgründung z.B. Ansprüche und Möglichkeiten von finanzieller Förderung durch Existenzgründungszuschuss oder Förderung durch die Kommune; Betriebswirtschaftliche Aspekte, z.B. Businessplan und Kundenorientierung; Modelle bzw. Regelungen in Vertretungsfällen (Krankheit, Urlaub, Fortbildung, etc.).

Tagesmütter