Springe zu Inhalt

Bauhof für Winterdienst 2011/2012 gut gerüstet

28.11.2011

Der Winter kann kommen, so das kurze Fazit des Vorarbeiters vom kleinen Baubetriebshof der Gemeinde Möser, Herr Stert.
Besser wäre es jedoch, er lässt sich noch ein wenig Zeit, war der Nachsatz unter Verweis auf die noch unerledigten zahlreichen anderen Arbeiten, denen sich die 14 Mitarbeiter des Bauhofes täglich zu stellen haben.

Aber man ist wirklich gut vorbereitet auf den kommenden Winter. 15 Tonnen Salz, exakt die Menge, die im zurückliegenden Winter verbraucht wurde, sind eingelagert.
Darüber hinaus liegen 50 Tonnen Splitt trocken, auf zwei Standorte verteilt, auf Halde.
Mit einem Traktor und zwei Mulitcar-Fahrzeugen, jeweils mit einem Räumschild und Streueinrichtungen versehen, will man den Einsatz meistern.
Zusätzlich kommen ein Kleintraktor überwiegend auf Fußwegen und ein Radlader mit Schiebeschild zum Einsatz.

Die Zusatzgeräte sind allesamt vorbereitet und können mit wenigen Handgriffen angebaut werden, sobald die Wetterbedingungen es erforderlich machen.

Am Tourenplan mussten zum Vorjahr nur geringe Änderungen bzw. Ergänzungen gemacht werden. Der personelle Einsatzplan steht.

Derzeit werden die Fahrzeuge allerdings noch anderweitig eingesetzt. So laufen noch Reinigungsarbeiten an Schächten und Einläufen und es werden zahlreiche Baumschnittmaßnahmen vorgenommen.

Unsere Technik ist so flexibel, dass Sie für diverse Arbeiten einsetzbar ist. Anders kann es gar nicht mehr sein.

Da es dem Baubetriebshof jedoch nicht möglich ist, alle Straßen und Wege im Winterdienst zeitgleich abzuarbeiten, übernimmt, wie es sich in den Vorjahren bewährt hat, die Firma Naumann auf zahlreichen Haupterschließungsstraßen (Winterdienstkategorie I) die erforderlichen Einsätze.

Die Einwohnerschaft in unseren Ortschaften ist entsprechend der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Möser angehalten, bei Glättebildung die Fuß-/Radwege vor ihren Grundstücken abzustumpfen und zu streuen. Die Arbeiten sind nach nächtlich eingetretenem Schneefall oder Glättebildung so zu beginnen, dass sie werktags spätestens bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr abgeschlossen sind. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

Schnee ist am Rand der Wege abzulagern, es können dazu auch Grünflächen verwendet werden. Der Schnee sollte jedoch nicht auf die angrenzenden Straßen verbracht werden. Das engt den Fahrzeugverkehr nur behindernd ein.

Straßenrinnen und Kanaleinläufe sind dabei frei zu halten, damit Tauwasser ungehindert abfließen kann.

Bei Straßen, die nicht über separate Fußwege verfügen, ist die Straße auf einer Breite von 1,50 m freizuhalten.

Der Weg zu den Standorten der Müll- und Wertstoffbehälter ist für deren Benutzung und den Transport für die Entsorgung freizuhalten und abzustreuen.

In Wohn- und Anliegerstraßen findet zentraler Winterdienst durch den Baubetriebshof nur in Ausnahmefällen statt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das zuständige Fachamt ihrer Gemeinden.