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Bekanntmachung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018

20.02.2013

Für das Amtsgericht Burg und das Landgericht Stendal werden die Schöffenwahlen vorbereitet.

Für die Gemeinde Möser bedeutet dies, dass sich Bürger finden, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen.

Gesucht werden für die Gemeinde Möser insgesamt 14 Personen die am Amtsgericht Burg und dem Landgericht Stendal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinde schlägt doppelt so viele, als 28 Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst um das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Bitte richten Sie Ihre Vorschläge bis zum 30.04.2013 schriftlich an die Gemeinde Möser, Brunnenbreite 7/8 in 39291 Möser oder geben Sie Ihre Vorschläge bei folgender Stelle persönlich ab: Gemeinde Möser, Fachbereich 1, Sachgebiet Allgemeine Verwaltung, Zimmer 10/11, Brunnenbreite 7/8 in 39291 Möser.

Folgende Angaben werden benötigt:

Familienname, Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet, Vorname/n, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs, Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Möser oder auf www.schoeffen.de oder www.schoeffenwahl.de .