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Bekanntmachung-Durchführung der Deichschau 2012

12.01.2012

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt  § 94 Abs. 7 entsprechend des ab 01.04.2011 gültigen Wassergesetzes Sachsen-Anhalt wird am 26.04.2012 der Deichabschnitt der Gemeinde Möser geschaut.

Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:

  • Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren
  • Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
  •  Eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die   Durchführung der Schau erforderlich ist. Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mir Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Möser oder schriftlich an:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Schönebeck
Amtsbreite 1
39218 Schönebeck