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Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

02.09.2015

In seiner jüngsten Sitzung hat der Haupt- und Finanzausschuss die Sitzung des Gemeinderates am 15.09.2015 vorbereitet.
Mehrere Beschlussvorlagen wurden an den Gemeinderat übergeben.

Der Gemeindebürgermeister informiert:
Mit den Informationen des Gemeindebürgermeisters wies Bernd Köppen noch einmal eindringlich auf die angespannte Haushaltslage der Gemeinde hin. Trotz eines momentanen Defizits von 1,25 Millionen Euro käme die Gemeinde nicht für das, von der Landesregierung aufgelegte, STARK IV Programm in Frage. Damit würde eine Entlastung, zumindest von Altfehlbeträgen, ausfallen, so Köppen gegenüber den anderen Mitgliedern des Ausschusses.
"Um das Defizit so weit zu reduzieren, dass der Landkreis einen genehmigungsfähigen Haushalt entgegennehmen kann, müssen in der nächsten Zeit Gespräche mit der Gemeindefeuerwehr, Vereinen und anderen Einrichtungen geführt werden. Leider befinden wir uns nicht auf einer Insel der Glückseeligkeit. Deshalb müssen Wünsche und Vorstellungen abgewägt und zumindest halbwegs realisierbar sein.", so Köppen.
Für Einnahmenerhöhungen, wie sie von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern immer wieder vorgebracht und gefordert werden, gebe es im gleichen Zuge aber bisher keine ausreichenden Konzepte und Ideen. Einwohnerzuwächse und Gewerbeansiedlungen benötigten ebenfalls längere Anlaufzeiten, so dass hier nicht von einer schnellen Einnahmengenerierung auszugehen sei, sagte Köppen. Am Ende blieben nur interne Streichungen, um einen ausgeglichenen Haushalt, oder zumindest ein akzeptables Ergebnis für die Kommunalaufsicht zu erreichen.
Weiterhin konnte das Gemeindeoberhaupt die Anerkennung der LEADER/CLLD Förderperiode 2016 (Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung) zum 20.August 2015, bekannt geben. Dies sei im privaten Bereich interessant, entsprechende Projekte seien aber rechtzeitig anzumelden. Für die Gemeinde Möser betrachtete er die Anerkennung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. "Es ist schön, dass wir Förderungen erhalten, dennoch ist es für die Gemeinde schwierig die geforderten Eigenanteile aufzubringen." meinte Köppen.
Die Reparatur der Hochwasserschäden könne aber weiter fortgeschrieben werden. Ein Förderbescheid über 75.000 Euro für die Sanierung des Radweges von der Grundbrücke Lostau bis zum Weinberg ist bei der Gemeinde eingegangen.

Neue Elternbeiträge für Kita und Hort
Durch das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist der Landkreis nun mit der Wahrung und Festlegung der Standards beauftragt und hat damit die Kompetenz die Entgelt- und Personalverhandlungen mit den einzelnen Trägern zu führen. Entsprechende Vereinbarungen zu Entgelten seien aber vom Landkreis nicht zeitnah erledigt worden, so dass in der Gemeinde noch zwei Vereinbarungen mit Trägern ausstünden. Dies betreffe auch die Personalschlüssel und führe zu einem Kostenpunkt von etwa 90.000 Euro. Geld das die Gemeinde nicht hat, weshalb eine Diskussion über die Anpassung der Elternbeiträge und der entsprechenden Satzung erfolgen wird. "Wir sind dazu gezwungen Anpassungen vorzunehmen.", so Köppen gegenüber den Ausschussmitgliedern.

Straßenumbenennungen im Ortsteil Schermen
Eine Beschlussvorlage für den Gemeinderat zur Umbenennung zweier Straßen in der Ortschaft Schermen lehnte der Haupt- und Finanzausschuss ab. Die Mehrheit der Mitglieder will zunächst den Ortschaftsrat Schermen um dessen Meinung bitten. Michel Vorsprach sah das Problem mit der falschen oder schlechten Postzustellung nicht bei den Straßennamen, sondern bei der Post selbst. Er plädierte für Gespräche mit dem Unternehmen. Nach seiner Aussage seien die Anwohner mehrheitlich für eine neue Nummerierung, als für eine vollständige Umbenennung.
Umbenannt werden sollen die Straßen:
Schermener Weg in Neu Külzau und Bahnstraße in Neue Bahnstraße.

Bebauungsplan wird neu ausgelegt
Auch die sechste Änderung des B-Planes (Bebauungsplan), Riebebergsbreite Möser wird mit Bürgerbeteiligung neu ausgelegt. Nachdem der Landkreis die Bebauung der Fläche mit Gebäuden über drei Vollgeschosse abgelehnt hatte, folgte die Gemeinde diesem Hinweis und änderte die Bebauungsgrundlage dahingehend, dass nun nur noch Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen errichtet werden dürfen. Dafür, so machte der Landkreis aufmerksam, müsse der B-Plan, mit Bürgerbeteiligung, aber wieder neu ausgelegt werden.

Zentralisierung der Jugendarbeit weiter offen
Auch der Haupt- und Finanzausschuss folgte den Argumenten des Ortschaftsrates Lostau, wonach eine Verquickung von Zentralisierung und Trägerschaft nicht sinnvoll wäre. Obwohl Gemeindebürgermeister Bernd Köppen die Ausschussmitglieder noch einmal eingehender über die Thematik informierte, wollten diese die Beschlussvorlage so nicht an den Gemeinderat weitergeben. Der Ausschuss lehnte die Beschlussvorlage daher mehrheitlich ab. Es bedürfe zweier Beschlussvorlagen und alternativer Konzepte, sowie der Anhörung des Jugendbeirates, waren sich die Mitglieder einig. Die strikte Festlegung auf einen Träger mahnte Peter Hammer an, der sich eine Trägervielfalt wünscht. Auch die Festlegung auf einen zentralen Strandort wollte er so nicht akzeptieren. Die mehrheitliche Meinung war aber: Zunächst muss ein passendes Konzept gefunden werden, dann kann über einen Träger gesprochen werden."
Bernd Köppen verwies darauf, dass er bereits mit mehreren möglichen Trägern gesprochen habe und nur einer sich ein Engagement als Investor und Betreiber vorstellen könnte. Dieser sei der DRK Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land, der bereits den Jugendclub in Hohenwarthe betreibt. Die Standorte Schermen Jugendclub "Blue" und Möser "Pik Ass" sind zudem zu stark sanierungsbedürftig. Darüber hinaus wäre die Zukunft des Jugendclubs in Möser offen, da der jetzige Jugendbetreuer mit 65 Jahren jederzeit altersbedingt ausscheiden könnte. Auch Hermann Lünsmann stimmt dem Gemeindebürgermeister bei. "Wir können uns einfach keine Jugendarbeit in jeder Ortschaft leisten. Die Jugendarbeit ist keine ehrenamtlich zu bewältigende Sache. Bei vielen Jugendclubs an verschiedenen Standorten bräuchte es auch überall hauptberufliche Betreuer. Dazu sei die Gemeinde aber nicht in der Lage." Er forderte klar ein Ende des Eiertanzes, bei dem nichts herauskomme." Dem erheblichen Sanierungsbedarf am favorisierten Objekt, an der Bundesstraße 1 in Möser, könnte der Träger über Fördermittel begegnen. Die Gemeinde wäre zudem bereit sich an eventuellen Zinstilgungen zu beteiligen, meinte Köppen. Ohnehin, so der Gemeindebürgermeister weiter, könnte sich die Gemeinde zwar durchaus aus der Jugendarbeit ganz herausziehen, ein bestimmter Kostenanteil würde aber bleiben." Peter Hammer fragte daraufhin: "Wo ist eine Jugendarbeit denn überhaupt notwendig? Hier müssen Bevölkerungsschwerpunkte beachtet werden, deshalb müssten Angebote in anderen Ortschaften, als ausschließlich in Möser vorzuhalten sein." Die Zentralisierung der Jugendarbeit decke sich im wesentlichen mit der vom Gemeinderat beschlossenen Konzeption der Leuchttürme, wonach an ein bis zwei Standorten in der Gemeinde die gesamte Jugendarbeit geleistet werden sollte." warf Köppen zum Abschluss ein.

Verbrauchskostenbeteiligung soll vorerst nicht steigen
Von einem Fehler der Verwaltung sprach Frank Winter bei der Diskussion um die Beteiligung der Vereine an den Verbrauchskosten der gemeindeeigenen Sporthallen. Die Verwaltung hätte es schlicht versäumt frühzeitig einen Antrag vorzubereiten. Nun sei eine rückwirkende Erhöhung nicht tragbar, so Winter. Von 25 Prozent auf 50 Prozent wollte die Verwaltung die Beteiligung an den Verbrauchskosten anheben und so rund 10.000 Euro einsparen. Hermann Lünsmann merkte an, dass die Vereine über die Anpassung der Verbrauchskostenbeteiligung bereits im Jahr 2011 informiert wurden, als das Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt wurde und das nun die gleiche Situation wie vor drei Jahren herrsche. Deshalb müssen seiner Meinung nach nun endlich eine Lösung gefunden und ein Schlussstrich gezogen werden. Doch der Haupt- und Finanzausschuss gab eine geänderte Beschlussvorlage an den Gemeinderat weiter. Demnach erhalten die Sportvereine für das Jahr 2015 noch einmal eine Verbrauchskostenabrechnung über 25 Prozent der Gesamtkosten. Ab dem 01.01.2016 sollen dann 50 Prozent abgerechnet werden. Obwohl Bernd Köppen darauf aufmerksam machte, dass die Vereine die Verbrauchskosten des Jahres 2015 erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 abzuführen bräuchten stimmten am Ende sechs der sieben Mitglieder für die geänderte Beschlussfassung.