Springe zu Inhalt

Die Jagdgenossenschaft Pietzpuhl informiert

27.11.2013

Eine jährliche Auszahlung wäre wegen der zahlreichen Kleinbeträge unwirtschaftlich. Hierfür ist erforderlich, dass der Jagdgenossenschaft aktuelle Kontoverbindungen vorliegen. Soweit Sie 2013 eine Zahlung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass die notwendigen Daten vorhanden sind. Teilweise fehlen Bankverbindungsdaten jedoch vollständig. In diesen Fällen können keine Jagdpachtanteile überwiesen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, geben Sie bitte ihre Bankverbindungsdaten schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand. Briefadresse: Werner Reinhold, Madeler Weg 3, 39291 Möser, OT Pietzpuhl, E-Mail: werrein@gmx.de
Erbengemeinschaften erhalten die Zahlung nicht aufgeschlüsselt auf die einzelnen Mitglieder, sondern in einer Summe auf ein zu benennendes Konto.
In diesem Zusammenhang und aus gegebenem Anlass ist daran zu erinnern, dass die Mitglieder laut Satzung dazu verpflichtet sind, Veränderungen im Grundstücksbestand (Käufe/Verkäufe) der Jagdgenossenschaft mitzuteilen. Gleiches gilt für Anschriftenänderungen und Todesfälle. Bei Erbengemeinschaften kommen dann meist neue Personen hinzu, deren Namen und Adressen nicht bekannt sind. Die Jagdgenossenschaft ist aber per Gesetz verpflichtet, ein Jagdkataster zu führen, in dem diese Daten enthalten sein müssen.
Schließlich verlangt die Satzung von allen nicht in Pietzpuhl wohnenden Mitgliedern, einen ortsansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Bis auf eine Ausnahme ist dies bislang unterblieben.