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Dieser Müll muss so nicht sein

08.05.2013

Straßen und Anlagen dürfen nicht verunreinigt werden

Beim Ordnungsamt der Gemeinde Möser gehen vermehrt Beschwerden ein, da viele Anwohner Gelbe Säcke bereits einige Tage vor der Abholung auf öffentlichen Flächen ablagern. Desweiteren werden nach der Abholung zurückgebliebene Restabfälle nicht beseitigt.
Dies ist im Ortsteil Möser in der Riebebergsbreite und im Ortsteil Pietzpuhl an der Buswendeschleife am Dorfplatz aufgefallen.
Das Ordnungsamt verweist daher auf § 5 Absatz 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Möser.
Dieser besagt: Straßen und Anlagen dürfen durch Wegwerfen, Ablagern und Liegenlassen von Papier, Verpackungsmaterial, Speise-, Obst- und Zigarettenresten oder sonstigen Abfällen nicht verunreinigt werden.

Geldbußen sind möglich

Verstöße können gem. § 10 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten darum, die Gelben Säcke wie auch die Mülltonnen direkt vor dem eigenen Grundstück zur Abholung bereit zu legen und nicht öffentliche (gemeindeeigene) Flächen dafür in Anspruch zu nehmen, denn auch die Gemeinde Möser möchte, dass ihre Grundstücke nicht verunreinigt werden.
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die Restmüllbehälter wie auch die Gelben Säcke erst am Tag der Abholung (frühestens jedoch am Vorabend) bereit gestellt werden dürfen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Möser, Brunnenbreite 7/8 in Möser, Tel. 039222/908-30 oder -65 oder auf  der Internetseite der Gemeinde Möser (www.gemeinde-moeser.de).