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Fieberambulanz in Burg wieder geöffnet

03.12.2021

Seit dieser Woche ist die Corona-Fieberambulanz Burg der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) wieder geöffnet. Zur Entlastung der Arztpraxen im Landkreis Jerichower Land bietet sie allen Personen, bei denen der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, ohne Voranmeldung eine Corona-PCR-Untersuchung an.

Wann?

Die PCR-Untersuchungen erfolgen während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag geschlossen
Heiligabend, Silvester geschlossen


Terminvereinbarung bzw. Anmeldung über Gesundheitsamt oder Hausarztpraxis sind nicht
erforderlich.


Wo?

Die Fieberambulanz befindet sich auf dem Gelände der HELIOS Klinik Burg an der


August-Bebel-Straße 55 a

Zugang Seitentor

39288 Burg


Bitte benutzen Sie auf dem Weg zur Fieberambulanz unbedingt das Seitentor zum Kranken-
hausgelände – und nicht das Haupttor. Das Seitentor finden Sie auf der August-Bebel-
Straße am Ende des alten Kasernengeländes, hinter dem Gebäude des Deutschen Roten
Kreuzes und dem Abzweig der Straße „An der Alten Kaserne“. Der Weg vom Seitentor zur
Fieberambulanz ist ausgeschildert.


Was müssen Sie beachten?

− Bitte warten Sie vor dem Eingang zur Fieberambulanz, bis Sie eingelassen werden.

− Bitte tragen Sie während der Wartezeit Ihren Mund-Nase-Schutz und halten Sie die Ab-
standsregeln ein!


Überdachter Warteraum steht nur begrenzt zur Verfügung. Bei größerem Andrang müssen
Sie mit längerer Wartezeit auch außerhalb des Gebäudes rechnen. Achten Sie deshalb bitte
auf angemessene warme Kleidung und bei Bedarf auch auf Nässe- bzw. Regenschutz!


Was müssen Sie mitbringen?

− Ihre Krankenversichertenkarte für die schnelle Aufnahme Ihrer Personalien.
Stand: 29.11.2021

Was müssen Sie nach der Untersuchung tun?

− Alle Personen, bei denen eine PCR-Abstrichuntersuchung wegen Verdacht auf eine
Corona-Infektion durchgeführt wurde, müssen zunächst in häuslicher Absonderung
(„Quarantäne“) bleiben.


Was ist zu tun, wenn Krankheitszeichen auftreten?

− Bei Krankheitszeichen wie Fieber, Erkältungsbeschwerden, Geruchs- oder Geschmacks-
störungen melden Sie sich bitte zunächst telefonisch in ihrer Hausarztpraxis oder der be-
nannten Vertretungspraxis. Bitte gehen Sie NICHT direkt in die Arztpraxis!

− Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bzw. der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst (außer-
halb der Sprechstundenzeiten) entscheiden, wie zu verfahren ist.


Wie erfahren Sie das Ergebnis Ihrer PCR-Untersuchung?

− Sie erhalten in der Fieberambulanz ein Merkblatt mit persönlichen Zugangsdaten zur
Corona-Ergebnis-Website der KVSA. Dort können Sie Ihr Untersuchungsergebnis einse-
hen und einen Ergebnisbericht ausdrucken.

− Eine gesonderte Benachrichtigung über das Ergebnis durch die Fieberambulanz oder
das Gesundheitsamt erfolgt nicht.


Was passiert, wenn bei Ihnen das Corona-Virus nachgewiesen wird?

− Das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes wird automatisch über das Ergebnis Ihrer PCR-
Untersuchung informiert.

− Sie erhalten den behördlichen Quarantäne-Bescheid automatisch per Post zugeschickt.

− Sie werden gebeten, Ihre engen Kontaktpersonen selbständig zu informieren.

− Für Ihre Kontaktpersonen gilt:

o Symptomlose, geimpfte Kontaktpersonen müssen sich nicht isolieren.

o Ungeimpfte Kontaktpersonen sollten sich kontaktarm verhalten.

o Ungeimpfte, aber auch geimpfte Kontaktpersonen mit Krankheitszeichen sollten eine
PCR-Untersuchung in Hausarztpraxis oder Fieberambulanz durchführen lassen.


Und was ist zu tun, wenn bei Ihnen kein Corona-Virus nachgewiesen wird?

− Sie können Ihre häusliche Absonderung („Quarantäne“) beenden.

(Quelle: Pressemitteilung Pressestelle Landkreis Jerichower Land)