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Förderung für betriebliche Kinderbetreuung

11.09.2020

Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt das Bundesfamilienministerium Unternehmen, die betriebliche Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten entwickeln oder ausbauen wollen. Unternehmen können seit 1. September Fördermittel zur Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote beantragen. Bis Ende 2022 stehen dafür bis zu neun Millionen Euro bereit.  

Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbeson-dere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an.  Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von  Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet somit Unternehmen bei der Organisa-tion ihrer Kinderbetreuungsplätze.  

Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreu-ung konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Gefördert werden aber nicht nur neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, sondern auch in der Kindertagespflege, bei der Be-treuung in Ausnahmefällen und bei der Ferienbetreuung.

Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden bis zu 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.

Neu ist die Förderung von Ferienbetreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter, die Un-ternehmen für die Kinder von Beschäftigten anbieten. Für neu geschaffene Plätze in der be-trieblichen Ferienbetreuung wird als Zuschuss zu den Ausgaben eine Förderung in Höhe von bis zu 25 Euro pro Ganztagsplatz und Tag gewährt.

Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“. Zur Umsetzung des Programms hat das Bundesfamilienministerium eine Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet“. Über die kostenlose Hotline können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und alle Interessierten über die Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das neue Förderprogramm informieren.

Den Förderantrag stellen die Träger des Betreuungsangebots. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Förderantrag können unter
https://www.erfolgsfaktor-familie.de/nuetzliches-rund-um-das-foerderprogramm-zum-down-load.html abgerufen werden.