Springe zu Inhalt

Geflügel muss in den Stall

16.12.2020

Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest (HPAIV H5) durch Wildvögel gilt ab sofort eine Stallpflicht im Jerichower Land für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Dieses darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt ab 16. Dezember 2020 in Kraft. Diese gilt bis auf Widerruf.

 Seit dem 30. Oktober 2020 werden in Deutschland täglich HPAIV H5-infizierte, vorwiegend tote, Wildvögel gemeldet. Inzwischen sind auch Fälle in benachbarten Bundesländern und auch grenznah zu Sachsen-Anhalt bestätigt. Zudem wurden zwölf Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern und Niedersachsen amtlich festgestellt. Die Aufstallung des Geflügels soll das Risiko eines Kontaktes zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel minimieren.

 Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann. Aufgrund von Wildvogeleinstandsgebieten und der geographischen Nähe zum bereits betroffenen Landkreis Havelland, gilt das gesamte Jerichower Land aktuell als Risikogebiet.

(Quelle: Landkreis Jerichower Land)

Dateien