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Grundschule teilt wichtige Änderungen mit

28.04.2021

Seit 23. April ist mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in den Bussen der NJL – Nahverkehrsgesellschaft JL mbH  verpflichtend! In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Atemschutzmasken (FFP2- oder vergleichbar nach Norm KN95 bzw. N95) nun Pflicht. Fahrgäste müssen sich vor Antritt der Fahrt um eine entsprechende Maske kümmern, da eine Beförderung in unseren Bussen ansonsten ausgeschlossen ist.

Abweichend vom Rahmenplan-HIA-Schule sind spätestens ab dem 3. Mai 2021 auf dem Schulgelände und in Schulgebäuden überall dort, wo bisher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske) vorgeschrieben war, medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (OP-Masken) oder Atemschutzmasken (FFP-2 oder vergleichbar z. B. KN95) zu tragen.

In Erweiterung des Schutzziels des Infektionsschutzgesetzes bleibt die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ausgesetzt. Die Aussetzung der Präsenzpflicht gilt nicht für die Abschlussprüfungen.  
Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule, sondern ausschließlich durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt, ist schriftlich anzuzeigen. Die Entscheidung besteht bis auf Widerruf, gilt jedoch zunächst immer für mindestens fünf Schultage fort. Eine wöchentliche Bescheinigung ist nicht mehr notwendig. Bei mehreren Erziehungsberechtigten bedarf es einer einvernehmlichen Erklärung.