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Grundsteuer-Erklärung abgeben

03.06.2022

Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass zum 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind.

In der sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab. 

Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz eine digitale Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben – egal ob selbstgenutzt oder vermietet. Die Abgabe ist dann ab Juli 2022 über das Portal ELSTER möglich.

Die Erklärung muss elektronisch übermittelt werden (§ 228 Absatz 6). Aus diesem Grund enthalten die Informationsblätter alle relevanten Details zur Steuer-Onlineplattform ELSTER

Details zur Grundsteuer ab 2022 stehen online bereit. Dort finden Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungseigentum und Ein- und Zweifamilienhäusern auch entsprechende Informationsblätter.

Weitere Informationen gibt es über den QR-Code auf dem unten stehenden PDF vom Land Sachsen-Anhalt. 

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