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Hotels müssen schließen

19.03.2020

(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt)

Sachsen-Anhalt schließt die Hotels für Touristen. Wer bereits eingecheckt hat, muss bis zum 21. März abreisen. Reisen aus familiären, gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben erlaubt. Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund der drastisch steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der Corona-Infektionen gefallen, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Die Maßnahme sei notwendig, um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Den Betreibern von Beherbergungsstätten, wie z. B. Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (homesharing) und vergleichbaren Angeboten ist es bis zum Ablauf des 19. April untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Das Verbot gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken und zu Fortbildungszwecken unternommen werden, ebenso für Reisen aufgrund von vermeidbaren oder verschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, der Vorsorge oder Rehabilitation. Untersagt werden ferner Reisebusreisen.

Vergleichbare Tourismusbeschränkungen gibt es bereits in den Nachbarbundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.