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Hundehaufen müssen beseitigt werden

11.12.2021

Wegen wiederholter Verstöße weist das Ordnungsamt erneut auf § 6 Absatz 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Möser hin.

Dieser besagt: Tierhalter und Personen, die mit der Führung und Pflege von Tieren beauftragt sind, sind verpflichtet zu verhüten, dass das Tier Straßen und Anlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen ist der Tierhalter und die mit der Führung und Pflege beauftragte Person zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Hunde sind von Kinderspielplätzen und Sportstätten fernzuhalten.

Verstöße können gem. § 12 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Dies bedeutet, dass jeder Mensch, der mit einem Hund unterwegs ist, auch die Hinterlassenschaften des Vierbeiners zu beseitigen hat. Niemand möchte vor seiner eigenen Haustür oder im Vorgarten in einen Hundehaufen treten oder dies für fremde Hundehalter beseitigen müssen.

Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Hundebesitzer, immer Hundekot-Tüten in ausreichender Menge mit sich zu führen und die Hinterlassenschaften des Hundes von Gehwegen und öffentlichen Plätzen sofort zu entfernen. Hundekotbeutel sind über den eigenen Hausmüll zu entsorgen.

Dennoch hängen an einigen Stellen/Straßen auch Spender mit Hundekotbeutel sowie „Hundetoiletten“ (Mülleimer), welche durch die Gemeinde Möser angeschafft wurden und durch den Baubetriebshof ständig neu befüllt (Beutelspender) bzw. geleert (Mülleimer) werden. Die Hundekotbeutel können kostenfrei entnommen werden.

Für weitere Informationen oder Hinweise, an welchen „Problempunkten“ das Anbringen eines Mülleimers zur Entsorgung von Hundekotbeuteln dringend notwendig ist, können Bürgerinnen und Bürger sich an das Ordnungsamt Möser unter der Telefonnummer 039222/908 -35 wenden.