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Hundesteuer 2023

06.06.2023

Gemeinde Möser
Der Bürgermeister 

Pressemitteilung: Die Hundesteuer in der Gemeinde Möser ist am 01.07.2023 fällig

Im Januar 2023 wurden von der Gemeinde Möser keine Hundesteuerbescheide versendet.  Für die steuerpflichtigen Hundehalter, die keinen Hundesteuerbescheid für das Jahr 2023 erhalten haben, bedeutet das, dass sich der Betrag der Hundesteuer nicht geändert hat. Im Kalenderjahr 2023 muss die gleiche Hundesteuer wie im Jahr 2022 entrichten werden. Auf dem Bescheid vom 01.02.2022 steht die Höhe der Hundesteuer ab 2023 mit Fälligkeit 01.07. (§ 11 Abs. 1 Hundesteuersatzung) und dass dieser Bescheid sorgfältig aufzubewahren ist und solange gilt, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Alle steuerpflichtigen Hundehalter, die der Gemeinde Möser kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir die Hundesteuer bis zum 01.07.2023 selbstständig an die bekannte Bankverbindung der Gemeinde Möser zu überweisen.