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Information des Städte- und Gemeindebundes

19.05.2017

STÄDTE- UND GEMEINDEBUND SACHSEN-ANHALT
an die

- Kreisfreien Städte - hauptamtlich geführten Städte und Gemeinden - Verbandsgemeinden im Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt
4-01-01-00 / ba-kr 18.05.2017


Bundesprogramm zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben „LandKULTUR – kulturelle Aktivitäten und Teilhabe in ländlichen Räumen“

Im Rahmen von „LandKULTUR“ sind Projekte förderfähig, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter aufweisen. Durch die Projekte soll ein festgelegtes Ziel der ländlichen Entwicklung mit einer neuartigen Idee verwirklicht, neue Akteure der ländlichen Entwicklung einbezogen oder bestehende Ideen mit außergewöhnlichen Mitteln umgesetzt werden.

Förderfähige Projekte können beispielsweise sein:

- neue Formen für eine zeitgemäße kulturelle Infrastruktur in peripheren Räumen, zum Beispiel in Form von Kooperationen verschiedener Kulturakteure untereinander bzw. mit Schulen oder von mobilen Kulturangeboten
- neue Formen kultureller Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, zum Beispiel in Form von Kooperationen von kulturschaffenden Vereinen und Kindergärten bzw. Schulen
- Kulturprojekte, -initiativen, -einrichtungen und -angebote, die als modellhaft angesehen werden können
- Initiativen und Projekte der Kunst und Kultur, die neue Formate und Angebote zum Inhalt haben
- Vorhaben, die die Öffnung bestehender Kultureinrichtungen zum Inhalt haben, um in Zusammenarbeit mit den Bürgern vor Ort das Kulturangebot der Zukunft zu entwickeln, zum Beispiel Heimatsmuseen entwickeln sich zu Schauräumen regionaler Identität und experimentieren gemeinsam mit Schulen mit neuen Vermittlungsformaten oder werden zu modernen Vermittlungsorten für aktuelle Themen
- Initiativen und Projekte zur Integration von Migranten als Künstler, Kulturschaffende und Kulturpublikum
- Initiativen und Projekte zur Wahrung und Weitergabe des (immateriellen) kulturellen Erbes an nachfolgende Generationen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in der Bundesrepublik Deutschland, unter anderem auch Gemeinden, Städte und Landkreise.

Es sollen kulturelle Aktivitäten und die kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum gefördert werden. Deshalb werden nur Anträge für solche Vorhaben zugelassen, die in Kommunen mit weniger als 35.000 Einwohnern durchgeführt werden. Eine Förderung in kleinen Mittelstädten bis ca. 50.000 Einwohner ist möglich, wenn eine positive Ausstrahlung des Vorhabens auf den ländlichen Raum gegeben ist.
Die Förderung erfolgt im Wege eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der je Projekt höchstens 100.000 EUR beträgt. Grundsätzlich haben die Antragsteller Eigenmittel in Höhe von mindestens 20 % zu erbringen. In Ausnahmefällen ist auch eine Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben möglich.

Die Bekanntmachung und weitere Informationen finden Sie unter www.ble.de/LandKULTUR
Auskunft erteilt: Herr Baier Durchwahl: 0391 5924-340

SGSA, Postfach 4009, 39015 Magdeburg
Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) - Landesgeschäftsstelle - Sternstraße 3, 39104 Magdeburg

Telefon: 0391 5924-300 Telefax: 0391 5924-444

E-Mail: post@sgsa.info Internet: www.kommunales-sachsen-anhalt.de