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Informationen zur Anmeldung von Hunden

08.04.2016

Titelbild zum News-Artikel Informationen zur Anmeldung von Hunden

Warum muss mein Hund bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden?

… aus zwei Gründen.

Zum Einen zur Registrierung im zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt und zum Anderen zum Zweck der Erhebung der Hundesteuer.
Auf Grund der Hundesteuersatzung der Gemeinde Möser müssen Hunde die älter als drei Monate sind und auf dem Gebiet der Gemeinde Möser gehalten werden, vom Hundehalter/-in binnen zwei Wochen nach Aufnahme in der Verwaltung angemeldet werden. Versäumt der Hundehalter/-in diese Anmeldung vorsätzlich oder fahrlässig, entspricht dies einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Im Verhältnis zur Hundesteuer z. B. für eine Hund von 40 bzw. 60 Euro pro Jahr, eine leicht vermeidbare Geldausgabe. Der Hundehalter/-in bekommt bei der Anmeldung des Hundes oder spätestens mit dem Hundesteuerbescheid eine eigene Hundemarke für seinen Hund. Hunde dürfen außerhalb von Wohnungen oder umfriedeten Grundbesitz nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hundemarke ausführen. Kann eine Hundemarke nicht vorgewiesen werden, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Bei Rückfragen zur Hundesteuer können sich die Hundehalter/-innen an das Steueramt unter 039222/90823 wenden.

In Sachsen Anhalt wird auf Grundlage des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) ein zentrales Hunderegister geführt. Hier sind alle Hunde, welche im Land Sachsen-Anhalt gehalten werden und nach dem 28.02.2009 geboren wurden, zu erfassen. Die Registrierung erfolgt aufgrund der Anmeldung des Hundes im Steueramt und der dort gemachten Angaben (Hund- u. Halterdaten), wie z.B. Transponder ID und Tierhalterhaftpflichtversicherung. Jeder Hundehalter erhält nach erfolgter Eintragung des Hundes im Zentralen Register eine Bescheinigung, welche mit Kosten in Höhe von 15,00€ (gemäß der Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt) verbunden ist.
Bei Rückfragen zum Eintrag im Hunderegister und zum HundeG LSA können sich Hundehalter/-innen an das Ordnungsamt unter 039222/908-65 wenden.
Ein Hundehalter/-in kann sich viel Ärger und vor allem Geld ersparen, wenn er binnen zwei Wochen nach Aufnahme des neuen Familienmitgliedes den Hund in der Verwaltung der Gemeinde Möser, Brunnenbreite 7/8, Zimmer 9, unter Vorlage des Impfausweises (Transpondernummer) und der Haftpflichtversicherungsbestätigung anmeldet.