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Karin Wucherpfennig bekommt Ehrennadel

13.09.2022

Für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde der Schermenerin Karin Wucherpfennig im September 2022 durch Landrat Dr. Steffen Burchhardt die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt verliehen.

 In seiner Laudatio würdigte Landrat Burchhardt die zahlreichen Aktivitäten der pensionierten Erzieherin. Seit 2002 ist sie Mitglied in der Volksolidarität, Ortsgruppe Schermen und seit 2014 auch deren Vorsitzende. Mit großem Einsatz organisiert sie ehrenamtlich verschiedene Veranstaltungen in Schermen, wie etwa Kaffeenachmittage für Senioren und Ausflüge. Außerdem unterstützt Frau Wucherpfenning die Ausrichtung des Maulbeerbaumfestes. Daneben führte sie die Handarbeitsgruppe sowie den Spielenachmittag ein und kümmert sich auch um die Senioren, welche die Veranstaltungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr besuchen können.

 Auch an der jährlichen Haus- und Straßensammlung der Volkssolidarität ist Karin Wucherpfennig maßgeblich beteiligt. Zudem ist sie regelmäßig in den Beratungen des Regionalverbandes Magdeburg – Jerichower Land aktiv und nimmt diese ebenfalls ehrenamtliche Tätigkeit mit großem Eifer wahr. Sehr geschätzt wird auch ihr Einsatz bei der Neugestaltung der Gedenkstätte Schacht Schermen im Jahr 2017, die an die Ermordung von polnischen Zwangsarbeitern in den letzten Kriegstagen 1945 erinnert. „Das Engagement Karin Wucherpfennigs ist ein beeindruckendes Beispiel für den positiven Einfluss des Ehrenamtes in der Gesellschaft. Für ihre Mitmenschen ist sie ein vertrauensvoller Ansprechpartner in allen Lebenslagen, der das gemeinschaftliche Zusammenleben fördert. Wir alle haben ihr viel zu verdanken und erfreuen uns an ihrer wertvollen Arbeit“, fasst Landrat Dr. Steffen Burchhardt die Gründe für den Erhalt der Ehrennadel zusammen.

Seit dem Jahr 2000 wird die Ehrennadel des Ministerpräsidenten, die 2003 in Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt umbenannt wurde, an Menschen verliehen, die sich durch langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeiten oder eine herausragende Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten auszeichnen. Sie ist nach dem Verdienstorden die zweithöchste Auszeichnung im Land.