Springe zu Inhalt

Kein Widerspruch gegen Urteil

14.02.2013

Verfahren giung bis zum Bundesgerichtshof

Nach dem Urteil im Prozess um eine Vergabeentscheidung, beschlossen jetzt die Mitglieder des  Möseraner Haupt- und Finanzausschusses, keinen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Es ging in dem Prozess zwischen dem Bauunternehmen Eurovia und der Gemeinde um eine Vergabeentscheidung zum Ausbau der Kreisstraße 1214 zwischen B 1 und  Pietzpuhl, die 2008 saniert worden war.
Über die Vergabeentscheidung entstand ein  langjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen Die einzelnen Gerichte (es ging bis zum Bundesgerichtshof) urteilten und werteten den Fall unterschiedlich. Mal bekam die Gemeinde Recht, mal das Bauunternehmen. Letztendlich jedoch wurde die Gemeinde zu einer Schadensersatzahlung in Höhe von 24.000 Euro verurteilt.
Hauptausschussvorsitzender Bernd Köppen erklärte auf der Sitzung, dass der Rechtsbeistand der Gemeinde empfehle keinen Widerspruch, gegen das Urteil einzulegen. Dem folgte der Hauptausschuss. Da der Streitwert  bei 24 000 Euro lag, der Hauptausschuss aber bis 50.000 Euro entscheidungsbefugt ist, konnte dieser Beschluss auch gefasst werden.