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Kita-Übertragung: Das sagt ein Experte

13.02.2012

Die gemeinsame Kita von Möser und Schermen, der Auf seiner letzten Sitzung hat der Möseraner Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen, eine mögliche Übertragung der Kindertagesstätten Möser/Schermen und Körbelitz in eine freie Trägerschaft zu prüfen.  Dieser Grundsatzbeschluss ist nun der Beginn eines langen Prüfungsverfahrens.
Was bei einer möglichen Änderung alles  zu beachten  ist, erläuterte  den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses  der Experte Norbert Dawel. Er ist Geschäftsbereichsleiter des Förderkreises JUL, einer gemeinnützigen GmbH, die vorwiegend in Mecklenburg-Vorpommern als freier Träger von Kindereinrichtungen tätig ist. Dawel erläuterte den Ausschuss-Mitgliedern, dass  sich dieses Geschäftsfeld in nur wenigen Jahren enorm erweitert  hat. JUL betreut heute rund 1400 Kinder und beschäftigt 150 Erzieherinnen. Vor sechs Jahren begann alles  mit zehn Kindern.
In seinem Vortrag machte Norbert Dawel deutlich, dass jede Gemeinde ganz  genau wissen muss, was sie will. Und er warnte davor, den Prozess als Selbstläufer zu betrachten. Im Interview mit www.gemeinde-moeser.de setzt sich Norbert Dawel  mit den Anforderungen an die Gemeinde und einen möglichen neuen Träger auseinander. Lesen Sie hier das ganze Gespräch:

Wann macht die Kita-Übertragung an einen freien Träger Sinn?
Zuallererst geht es um mehr Vielfalt bei den Betreuungsinhalten und pädagogischen Ansätzen. Das heißt, dass langfristig bessere Chancen für Kinder und Wahlmöglichkeiten für die Eltern zwischen den Angeboten bestehen sollten. Erfahrungsgemäß verfügen Gemeinden nicht über das erforderliche Know-How bei dem Betrieb einer Kita – das reicht von Gesetzesänderungen über Mitarbeiterschulungen bis hin zu anderen Blickwinkeln. Die werden möglich, wenn ich auch mal in anderen Einrichtungen arbeite, anstatt jahrelang am gleichen Platz meinen Dienst verrichte.
Ein weiterer Aspekt ist natürlich aus Sicht der Gemeinde, dass eine Kita-Übertragung auch zur Verbesserung der Struktur und Abläufe in der Amtsverwaltung beiträgt.

Was muss eine Gemeinde unbedingt beachten, wenn sich Träger bewerben?
Norbert Dawel war extra nach Möser gekommen, um den Haupt- und Finanzausschuss darüber zu informieren, was bei einer Kita-Übertragung alles beachtet werden sollte. Foto: Thomas PfundtnerIch empfehle den Gemeinden immer, gleich zu Beginn Kriterien zu erarbeiten und festzulegen und das Verfahren zu definieren, nach dem die Untersuchung für eine mögliche Übertragung erfolgt.
Diese Auswahlkriterien können beispielsweise sein:  Mix aus Erfahrung, hohe Fachlichkeit, ordnungsgemäße Geschäftsführung. Damit bestimmt die Gemeinde  Inhalt und Verfahren. Und die Träger sind somit gehalten, diese bei der Bewerbung zu beachten. Niemand sollte vergessen, dass die Gemeinde letztendlich immer einen Träger sucht, der anpackt und führt und nicht nur ein neues Schild aufstellt.

Kann die Gemeinde eine Arbeitsplatzgarantie über ein Jahr hinaus geben?
Ich glaube, für jede Gemeinde, die eine Übertragung plant, ist die Zukunft der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig. Und jeder Entscheider wird genau klären, was rechtlich möglich und auch sinnvoll ist. Letztendlich führt der neue Träger die Einrichtung, er ist für alles dann verantwortlich, er ist schließlich auch der Arbeitgeber.  

 Wo liegt das finanzielle Sparpotential einer Gemeinde?
Ich empfehle jeder Gemeinde, im ersten Schritt zu berechnen, was der Betreuungsplatz monatlich in 2011 gekostet hat. Dann muss die nachfolgende Analyse zeigen, wo Potentiale liegen. Eine Pauschalantwort ist hier überhaupt nicht möglich.

Was spricht für einen Gemeinde-Kindergarten, was für einen freien Träger?
Ich denke, da gibt es kein „schwarz oder weiß“. Die entscheidende Frage lautet doch immer:  Was zeichnet einen „guten“ Träger für eine Gemeinde aus. Und damit sind wir wieder bei den Auswahlkriterien.

Wie beseitigte ich auftretende Ängste der Mitarbeiter?
An oberster Stelle steht immer: Aufklärung und Information. Es ist doch auch eine psychologische Frage: „Wenn man das Wort Übertragung in den Raum stellt, entstehen Fragen und auch Kränkungen. Haben wir etwa keine gute Arbeit geleistet? Jetzt will uns die Gemeinde loswerden! Somit ist eine Übertragung natürlich auch eine Frage der Wertschätzung. Und ich bin davon überzeugt, dass alle Gemeinden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätzen, aber dennoch Übertragungen durchführen müssen.
Mitarbeiter sind bei der Überleitung gesetzlich nach § 613 a BGB geschützt! Kein Mitarbeiter fängt bei Null beim neuen Träger an. Ich empfehle, vertraglich abzusichern, dass die langjährigen Betriebszugehörigkeitszeiten der Mitarbeiter anerkannt werden. Im Übrigen gibt es auch keine Probezeiten.
Wer gute Erzieherarbeit abliefert und mit Engagement, Herz und Verstand bei der Sache ist, kann optimistisch nach vorne schauen. Wie oft habe ich es erlebt, dass  viele Mitarbeiter bei freien Trägern neu aufblühen und in ihrem Job noch mal einen gewaltigen Sprung machen – sei es durch Rat und Unterstützung, sei es durch Fortbildungen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Chancen bei einer Kita-Übertragung an einen freien Träger deutlich größer sind als die Risiken!

Wie gehe ich mit Eltern um?
Die Gemeinde wird auch weiterhin vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten, vor allem die Kuratorien sind der richtige Ort, um Sorgen und Nöte zu diskutieren. Aber auch um neue Entwicklungen anzustoßen. Wichtig sind auch regelmäßige und ausführliche Elterninformationen. Aber diese Frage muss bereits in die gesamte Projektplanung mit einbezogen werden.

Wie ist die Rolle einer Gemeinde nach der Übertragung einzuschätzen?
Auch die Kita in Körbelitz steht auf dem Prüfstand. Hier hat der Ortschaftsrat schon erheblichen Widerstand angekündigt. Foto: Thomas RauwaldDa wird der neue Träger zum Unterstützer der Gemeinde. Er ist Dienstleister für sie und die dort lebenden Eltern. Viele der gemeindlichen Aufgaben sind im KiFöG geregelt, da geht es nicht nur um die Finanzierungspflicht, sondern auch um Verantwortung und Sorgfaltspflicht. Ich kenne keine Gemeinde, die nach der Übertragung gesagt hat: “Das war’s. Jetzt interessiert mich das nicht mehr.“ Das Gegenteil ist der Fall.

Wo können die "Fallen" bei einer Übertragung sein?
Schwer zu beantworten. Ich empfehle, alle relevanten Fragen vertraglich zu regeln und dabei wirklich alle Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen. Ein Vertrag ist kein „Geheimpapier“, der irgendwo im Panzerschrank lagert, sondern er bindet den Träger wie die Gemeinde. Die Verantwortlichen einer Gemeinde spüren sehr schnell, wenn etwas nicht stimmt oder falsch läuft und können schnell – noch im Vertragsumfeld – die Reißleine ziehen.

Wird sich Ihre gemeinnützige GmbH, JUL, bei der Sie Geschäftsbereichsleiter sind, um die freie Trägerschaft bewerben?
Nein, wir haben daran kein Interesse. Das habe ich auch im Ausschuss deutlich gesagt. Außerdem hätte ich sonst nicht neutral informieren können.