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Kitas ab 2. Juni für alle Kinder offen

27.05.2020

Die Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt, die am 28. Mai in Kraft tritt, regelt auch die Rückkehr aller Kinder in ihre Kindertageseinrichtungen.

Die Kinder sollen in festen Gruppen betreut werden, die weder im Innen- noch Außenbereich der EInrichtungen aufeinander treffen sollen. Die Obergrenze für die Gruppengröße wird mit dem Erlass aufgehoben, nun gelten die normalen Gruppengrößen.  Die zuletzt festgelegte maximale Gruppengröße von zwölf Kindern im Rahmen der bisherigen Notbetreuung ist bereits am 15. Mai  aufgehoben worden, um die Umstellung vorzubereiten und bestehende Wartelisten auf Notbetreuungs-Plätze noch vor Pfingsten aufzulösen.

 Im März waren die Kitas geschlossen worden, um einer Ausbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken. Der eingeschränkte Regelbetrieb, der nach Pfingsten aufgenommen wird, wird von Hygiene- und Abstandskonzepten begleitet. Grimm-Benne: „Gesundheitsschutz bleibt oberstes Gebot.“ Deshalb komme auf Einrichtungen und Eltern eine große Verantwortung zu, die Gesundheits- und Hygieneregeln konsequent zu beachten. „Eine Handreichung dazu ist in Vorbereitung. Sie geht den Kitas in Kürze zu“, so die Ministerin.

Die Kindereinrichtungen sollen wieder in ihren alten Gruppen arbeiten, womit die Kinder in einer vertrauten Betreuungssituation mit gewohnten Spielkameraden die Kita-Zeit verbringen und von ihnen bekannten Fachkräften betreut werden. Auch Kitas, die eigentlich mit offenen und teiloffenen Konzepten arbeiten, sollen möglichst feste Gruppen bilden. Ausnahmen können die Jugendämter auf Antrag zulassen.

Die festen Gruppen sind zentrales Element des Konzepts; außerdem soll möglichst viel Zeit an der frischen Luft im Freien verbracht werden. Gruppen sollen sich möglichst nicht begegnen. Sammelgruppen zu Beginn und Ende der täglichen Öffnung sind nur ausnahmsweise zulässig. Soweit es aufgrund von personellen Situationen und Infektionslagen zu Einschränkungen der Betreuungs- und Öffnungszeiten kommen sollte, sind diese mit dem Jugendamt abzustimmen.

 Aufgrund der vorherrschenden Übertragungswege von Corona-Viren entstünden Risiken bei den typischen Kontakten von Kindern untereinander, sagte Grimm-Benne. Zumal sich das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Kita-Alter nicht durchhalten lasse. Dennoch halte sie es nach Beratung mit Expertinnen und Experten und der Auswertung von Studien für verantwortbar, die Kitas wieder Richtung Regelbetrieb zu führen, allerdings weiterhin unter Anwendung der  Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Dies gelte mit Blick auf die Kinder und mit Blick auf die Fachkräfte gleichermaßen.

 Der Gesundheitsschutz des Personals liege dabei in der Verantwortung und Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, sagte Grimm-Benne. Auch deshalb seien Träger und Jugendämter in die Vorbereitungen zum Konzept mit einbezogen worden.

(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration)