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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

24.04.2017

Alle fünf Jahre erstellt das Eisenbahn-Bundesamt, gemäß §47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz, einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. 

www.lärmaktionsplanung-schiene.de

Am 30. Juni 2017 beginnt hierzu die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 25. August 2017 können Hinweise von jedem an das Eisenbahn-Bundesamt gegeben werden. Ein Fragebogen hierzu ist auf der oben aufgeführten Internetseite zu finden (freigeschalten ab 30.06.2017)