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Laubentsorgung der Straßenbäume neu geregelt

22.08.2023

Die Straßenreinigungspflicht der Anwohner beinhaltet unter anderem die Beseitigung von Laub auf Gehwegen und Straßen. 
Die Reinigung des Gehweges und die Entsorgung des Laubes obliegt grundsätzlich dem Anlieger des Gehweges, unabhängig davon welcher Baum ursächlich für die Verunreinigung ist. 
Lediglich in Ausnahmefällen, bei denen die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist, wird zukünftig die Entsorgung des Laubes von der Gemeinde ausgeführt. 
Zuletzt wurden an einigen Punkten, mit besonders erhöhtem Laubanfall, Big Bags oder auch Drahtkörbe aufgestellt, in welche die Anwohner das anfallende Straßenlaub entsorgen konnten. 
Diese Vorgehensweise stellt unseren Baubetriebshof vor immer größeren, logistischen Herausforderungen. 

Daher wird es ab diesem Jahr eine neue Regelung zu Verfahrensweise zur Laubentsorgung von Straßenbäumen geben. 
Die Gemeinde Möser stellt Raschelsäcke für die Laubentsorgung zur Verfügung. Es handelt sich um luftdurchlässige netzartige Säcke (ähnlich wie Kartoffelsäcke). Diese Säcke, Größe 60x100cm, werden ab dem 1. Oktober (an Anwohner nachfolgend aufgeführter Straßen) im Verwaltungsamt Möser, Ordnungsamt, ausgegeben. 

Die Raschelsäcke sind ausschließlich für das Laub von Straßenbäumen bestimmt und nur an Standorten mit stark erhöhtem Laubanfall. In der Regel ist Laub von Fußwegen und Straßen über das eigene Abfallentsorgungssystem zu entsorgen. Das Laub von Bäumen auf privaten Grundstücken, welches auf den öffentlichen Fußweg o. die Straße fällt, ist generell über das eigene Abfallentsorgungssystem zu entsorgen. 
 

Die Raschelsäcke werden vorrangig an Anwohner folgender Straßen ausgegeben:
 

Körbelitz: Breite Str./Dorfplatz, Pietzpuhler Weg

LostauHundert Ruten, Lutherweg

Möser: Schermener Weg

Pietzpuhl: Burger Weg, Madeler Weg/ Höhe Friedhof

Schermen: Breite Str., Chausseestr.
 

Die Abholung der (ausschließlich mit Laub) gefüllten Raschelsäcke erfolgt 14-tägig durch den Baubetriebshof Möser, in der Regel donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen, beginnend ab dem 12.10.23 in der 41.KW.

Die Raschelsäcke sind gut sichtbar an den ehemaligen Standorten der BIG BAGS am Tag der Entsorgung oder am Vortag abzulegen.
Die Raschelsäcke können ab dem 1. Oktober unter Angabe von Namen und Wohnanschrift (Straße u. Hausnr.) im Ordnungsamt abgeholt werden.
 
Eine Aufstellung von Körben und Big Bags in den Ortschaften erfolgt nicht.
 
Für weitere Fragen zum Thema „Raschelsäcke" können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:
Frau Bramme, Telefon 039222/908-35
Frau Grams, Telefon 039222/908-40
 
Laubbedeckter Boden.