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Musik fürs Land

14.01.2022

Für das gemeinschaftliche Zusammenleben auf dem Land spielt vor allem die Kultur, insbe-sondere die Musik, eine bedeutende Rolle. In Vereinen und in Anbindung an die Kirche wer-den Traditionen gepflegt und neue Formen aufgebaut. Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht die Erfahrung von Gemeinschaft, die Wertschätzung von Unterschieden und die Neu-gier auf den Mitmenschen, auf das gesellschaftliche Umfeld. 

Der Deutsche Musikrat führt das Programm Landmusik mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Ziel ist die Stärkung des Musikle-bens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Die kulturelle Vielfalt, die das Musikland Deutschland aus-macht, soll auch in der Fläche wahrnehmbar sein.  

Der Deutsche Musikrat hat nunmehr das Förderprogramm Landmusik ausgeschrieben. Die Antragsunterlagen können unter www.landmusik.org heruntergeladen werden. Der Einsende-schluss ist der 14. Februar 2022.

Das Förderprogramm Landmusik fördert musikalisch-kulturelle Projekte im ländlichen Raum (für Kommunen bis 20.000 Einwohner), zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel können beantragt werden. Maximaler Projektzeitraum ist der 1.4.2022 bis 30.9.2022.
Außerdem können sich Kommunen für die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ bewer-ben. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 Euro (außer Bundes-preisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 Euro (1. Preis), 20.000 Euro (2. Preis) bzw. 10.000 Euro (3. Preis).