Neue Preise beim Personalausweis
10.02.2026
Der Bundesrat hat am Freitag, 29. Januar 2026, der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. Die Verordnung enthält mehrere wichtige Änderungen.
Erstens werden die Gebühren angepasst. Aufgrund gestiegener Kosten bei der Bundesdruckerei GmbH sowie bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises erhöht. Antragstellende ab 24 Jahren zahlen künftig 46 Euro, Antragstellende unter 24 Jahren 27,60 Euro. Außerdem wird die seit 2002 unveränderte Gebühr für einen von der Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis auf 32 Euro angehoben, um eine Kostendeckung zu erreichen. Auch die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen werden erhöht.
Zweitens gibt es Verfahrensänderungen bei Personalausweisen für Kinder unter zehn Jahren. Diese erhalten künftig keine PIN und PUK mehr bei der Beantragung. Hintergrund ist, dass die Online-Ausweisfunktion erst ab dem 16. Lebensjahr aktiviert werden kann. Da der Ausweis sechs Jahre gültig ist, könnten Kinder unter zehn Jahren diese Funktion während der gesamten Gültigkeitsdauer ohnehin nicht nutzen.
Drittens betrifft die Verordnung den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD). Dieser war im Januar 2024 aus Kostengründen eingestellt worden. Ein Vorschlag, den Dienst gegen eine Gebühr von 13,33 Euro wieder einzuführen, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Daher steht der geplante PRSD mit Bezahlfunktion zunächst nicht zur Verfügung. Der Bund arbeitet an einer vollständig digitalen Lösung. Geplant ist, den Dienst voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorübergehend wieder kostenfrei anzubieten. Zudem wird geprüft, ob zusätzliche Möglichkeiten zur PIN-Rücksetzung neben dem Service in den Bürgerämtern geschaffen werden können.
Viertens haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Pflicht zur Aktualisierung der Wohnortangabe im Reisepass durch eine zukünftige Gesetzesänderung zu regeln. Eine vorübergehende freiwillige Wohnortaktualisierung zur Entlastung der Behörden wurde diskutiert, fand jedoch keine Mehrheit.
Die Änderungen sind nach der Verkündung der VerwaltEntlastVO im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.
Dateien
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Benötigte Dokumente zur Beantragung eines Reisepasses
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