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Neuerungen bei Reisepässen für Groß und Klein

03.01.2024

Der Kinderreisepass wurde zum 01. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 01. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Danach muss ein herkömmlicher Reisepass für Kinder beantragt werden. Welche Dokumente dafür benötigt werden, lesen Sie hier:

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Wer gleich auch noch einen Reisepass für Erwachsene beantragen möchte, braucht dazu diese Informationen: 

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