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Nur mit der Gießkanne

25.07.2025

Die mit Wirkung zum 25. Juni 2025 durch die Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen wird dahingehend konkretisiert, dass auch das Gießen mittels Handgefäßen wie etwa Gießkannen gestattet ist und damit auf den Friedhöfen weiterhin Brunnenwasser für die Grabstellen genutzt werden kann. Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen wurde jegliche Entnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt.

Gleiches gilt für die Nutzung des Grundwassers sowie von Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen zum Zwecke der Bewässerung in der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr. Ausgenommen von den Verboten sind Gartenbaubetriebe mit Tropf- und Tröpfchenbewässerung, die das Wasser direkt auf die oberste Bodenzone ausbringen. Die Kreisverwaltung bittet weiterhin eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19 Uhr und 10 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Jerichower Land)