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Öffentliche Bekanntmachung - Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

04.10.2011

Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

Im Jahr 2011 erfolgt die Datenübermittlung zum 31. Oktober 2011 für Personen, die im Jahr 2012 das 18. Lebensjahr vollenden werden.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der  Gemeinde Möser, zu erklären.

"Nähere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie bei Ihrem
Kreiswehrersatzamt unter folgender Anschrift:

     Kreiswehrersatzamt Magdeburg
     August-Bebel-Damm 12
     39126 Magdeburg
     Tel: 0391 - 30015 -5218
     Fax: 0391 - 30015 5015
     E-Mail: KWEAMagdeburg@bundeswehr.org".