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Ortschaftsrat Möser aktuell

21.11.2015

Titelbild zum News-Artikel Ortschaftsrat Möser aktuell

Die letzte Sitzung des Ortschaftsrates Möser fand ohne den Ortsbürgermeister Michael Bremer statt. Dieser ließ sich entschuldigen. So übernahm der gewählte 2. Stellvertretende Ortsbürgermeister Dr. Thomas Trantzschel die Leitung der Sitzung.

Kein Einblick in das Leitbild
Zum Tagesordnungspunkt 2, Änderungsanträge zur Tagesordnung gab es keine grundsätzlichen Änderungswünsche durch die Ratsmitglieder. Peter Hammer fragte formal an, warum das Thema Leitbild nicht auf der Tagesordnung vermerkt sei. Die Aufnahme der Thematik Leitbild hätte Hammer in der letzten Sitzung ausdrücklich gewünscht. Auch Sabine Roszczka hätte gerne mehr Einblicke zu diesem Thema. Sie fragte: „Gibt es denn noch eine Veranstaltung, wo das fertige Leitbild vorgestellt wird?“ Und weiter: „Ich habe das Gefühl, das fertige Leitbild wird sich wenig von den Grundideen des beauftragten Architekturbüros unterscheiden.“ Dr. Thomas Trantzschel versicherte, dass, das Thema Leitbild in der nächsten Ortschaftsratssitzung auf der Tagesordnung stehen würde.
Mit dieser Aussage gaben sich sowohl Peter Hammer, als auch Sabine Roszczka zufrieden. Die Ortschaftsratsmitglieder stimmten daraufhin der aktuellen Tagesordnung ohne Änderungen zu.

Keine Bürger, keine Fragen
Der Tagesordnungspunkt 3, Anfragen an Ortsbürgermeister / Ortschaftsrat, konnte mangels anwesender Bürgerinnen und Bürgern, ohne weitere Verzögerung abgeschlossen werden

Lob und Anmerkungen
Zur Genehmigung der Niederschrift vom 21.10.2015/öffentlicher Teil, gab es zunächst eine Anmerkung von Mike Mory. Er bat darum, dass Sätze im Protokoll doch zukünftig mit einem Punkt enden sollten. Gleichzeit lobte er aber auch das neue, ausführlichere Protokollsystem, in dem nun einzelne Zitate von Ortschaftsräten enthalten seien.

Stellvertreter und Stolpersteine
Die Informationen des Ortsbürgermeisters zu Tagesordnungspunkt 5, beinhalteten zwei wesentliche Themen. Zum Einen wurde über die Rechtmäßigkeit eines zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeisters diskutiert, zum anderen über die Verlegung von Kunstobjekten, den sogenannten Stolpersteinen, für die Familie Hahlo.
Zum ersten Punkt hatte Peter Hammer eine Eingabe. Er bat die Verwaltung zu prüfen, ob ein zweiter stellvertretender Bürgermeister rechtens sei. Laut Kommunalverfassungsgesetz wäre diese Möglichkeit nämlich gegeben. Dr. Thomas Trantzschel vertrat die Auffassung, dass bei keiner Neuwahl eines 1. Stellvertretenden Ortsbürgermeisters, er als zweiter gewählter Ortsbürgermeister, automatisch an die erste Stelle nachrücken würde. Dies negierte Hermann Lünsmann. Nach seinem Wissenstand, müsse der 1. Stellvertretende Ortsbürgermeister neu gewählt werden, wenn die Ortschaft einen neuen Vertreter in dieser Position wünscht. Gleichzeitig machte Lünsmann den Vorschlag, der zweite gewählte Stellvertreter könnte ebenfalls von seinem Amt zurücktreten, dann könnte ein einziger stellvertretender Ortsbürgermeister gewählt werden. Peter Hammer strebte hierzu eine Einigung an. „Wir müssen uns entscheiden, ob wir einen zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister möchten, oder nicht. Dann sollte die Wahl korrekt vorbereitet werden.“ Da die Hauptsatzung der Gemeinde Möser nur einen stellvertretenden Ortsbürgermeister vorsieht, sah Hammer in dieser das engere Recht, weshalb die Wahl eines ersten und einzigen stellvertretenden Ortsbürgermeisters zur nächsten Sitzung vorzubereiten wäre. Dem konnte die Mehrheit des Ortschaftsrates so zustimmen.
Die geplante Verlegung von Stolpersteinen, durch den Künstler Günter Demnig, für die Eheleute Hahlo und deren drei Töchter, sprach Dr. Thomas Trantzschel in diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls an. Hier wollte er ein Meinungsbild zum Ort der Verlegung vom Ortschaftsrat. Vorgeschlagen wurden von ihm, der Hahloplatz und das ehemalige Wohnhaus in der Kastanienstraße. Peter Hammer verwies darauf, dass die Regeln für die Verlegung dieser Gedenksteine, die Verlegung am letzten Wohnort vorsähen. Mike Mory fragte daraufhin, wie die Verlegung technisch erfolgen würde. Er stellte sich hier die Frage nach Folgeschäden für die aufzufräsende Bitumendeckschicht. Dies konnte durch Peter Hammer aber nicht bestätigt werden. „Die Steine werden eingelassen und dicht verfugt, sodass kein Wasser eindringen und Frostschäden auftreten können.“ Eine Verlegung der Steine, so Hammer, ist für den 14. Mai 2016 vorgesehen. Bis dahin müsse aber die Finanzierung geklärt sein, die laut Beschluss des Ortschaftsrates über Spenden erfolgen solle. 165 Euro zzgl. Nebenkosten würden für die Verlegung eines Steines anfallen, darauf machte Hammer aufmerksam. Die Finanzierung müsse deshalb geklärt werden. Der Ortschaftsrat machte sich dafür stark, einen Spendenaufruf in den lokalen Medien zu platzieren.

Diskussion um einen Wendehammer
Zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "August-Bebel-Straße", Ortschaft Möser, im Tagesordnungspunkt 6, gab es einige Diskussionen. Peter Hammer plädierte, in Folge der Beratung, für die ordnungsgemäße Erschließung und den Bau eines Wendehammers, da der betreffende Straßenabschnitt am Baugründungstück enden würde. Die anschließende Straße „An der Eiche“ sei nicht als Durchgangsstraße gewidmet und können daher nicht als solche gesehen werden. Um Müllfahrzeugen nun die Möglichkeit der Entsorgung zu geben, müsse am Ende der Stichstraße „August-Bebel-Straße“ ein Wendehammer eingerichtet werden, so Hammers Meinung. Doch auch die ordnungsgemäße Erschließung mit standardisiertem Ausbau der Stichstraße „August-Bebel-Straße“ forderte Hammer. Hierin sahen jedoch die anderen Ortschaftsratsmitglieder eine zu hohe finanzielle Belastung für den neuen Grundstückseigentümer und Bauherren, der sich in Eigenregie bereits um eine Lösung der Müllabfuhr über den Landkreis Jerichower Land bemüht. Sabine Roszczka vertrat, ebenso wie Mike Mory, die Auffassung, dass ein Straßenausbau nur über die finanzielle Beteiligung aller Anlieger durchgeführt werden sollte. Hermann Lünsmann schlug vor, die Diskussion um eine Nutzung der Straße „An den Eichen“ für Entsorgungsfahrzeuge beenden zu können, diese Straße doch ganz einfach zu sperren, da die Straße keine Durchgangsstraße sei. Am Ende einigte sich der Ortschaftsrat einstimmig auf einen Antrag, der die Befestigung der Stichstraße „August-Bebel-Straße“ fordert.

Wer zahlt wie viel
Die 1. Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen sorgte für einen erheblichen Gesprächsbedarf bei den Möseraner Ortschaftsräten. Die zentralen Fragen lauteten: Berechnung nach dem Solidarprinzip oder dem Verursacherprinzip, Zustandekommen der einzelnen Haushaltssatzungen und die, mit beidem verbundene, Kostengerechtigkeit.
Schon zu Beginn des Tagesordnungspunktes machte Dr. Thomas Trantzschel deutlich, dass auch er, obwohl in seiner Funktion als Sitzungsleiter unparteiisch, einige Anregungen haben würde. Deshalb fragte er die übrigen Ortschaftsratsmitglieder, ob diese ihm das parteiische Rederecht einräumen würden. Es gab dagegen keine Einwände. Als erstes erhielt Peter Hammer das Wort in der Beratung. Hammer hatte zunächst die Anmerkung, die beigefügte Anlage zu überarbeiten. Danach verwies er darauf, dass die Elternbeiträge ab dem 01.01.2016 prozentual, unterschiedlich steigen würden. So läge die Kostensteigerung bei einem Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte mit fünfstündiger Betreuungszeit, bei 17 Prozent und bei einer zwölfstündigen Betreuungszeit bei 2,8 Prozent. Seiner Meinung nach müssten die Kosten pro Kind bei der Berechnung zu Grunde gelegt werden. Dies, so Trantzschel, sei aber nicht möglich, da die Berechnung bisher auf dem Solidarprinzip beruhe und eine Mischkalkulation von Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen erfolge. Die Kostenanteile lägen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen auf anderen Niveaus, da es unterschiedlich viele Krippenplätze gebe und die Kostenanteile für diese bei 60 Prozent zu 40 Prozent für die Kindergartenplätze lägen. Trantzschel fragte in den Rat: „Was ist in Anbetracht der Überlegungen des Mitgliedes Peter Hammer, Kostengerechtigkeit? Wollen wir eine Berechnung nach dem Solidarprinzip oder eine nach dem Verursacherprinzip?“ Hermann Lünsmann sprach sich hier klar für das Solidarprinzip aus, dieses sei auch seinerzeit einstimmig im Gemeinderat so beschlossen worden. Die Erhöhung der Elternanteile bei allen Betreuungszeiten um 17 Euro, resultiere aus dem solidarischen Prinzip. Sabine Roszczka sah das Problem nicht in den aktuellen Kostenbeiträgen für die Eltern, sondern in einer fehlenden Kostenbeitragssatzung, als Rahmenrichtlinie, im Landkreis. Hier müssten klare Standards definiert werden, was zu einer Betreuung in Krippen- und Kindergartenplätzen gehört. Es könne, so Roszczka nicht sein, dass einzelne Träger für ihre Einrichtungen Saunen abrechneten. Die vielen Unterschiede in der Ausstattung und Arbeit innerhalb der Einrichtungen würde ein solidarisches Prinzip unmöglich machen. Sonderleistungen, wie Saunen, oder auch besondere Spielgeräte müssten auch als solche betrachtet und dann gesondert durch die Eltern beglichen werden, meinte Roszczka. „Wir sind mit einer Beschlussvorlage konfrontiert, ohne die Faktenlage zu kennen. Wir wissen nicht was die einzelnen Träger für ihre Einrichtungen an Satzungen beim Landkreis eingereicht haben. Deshalb fordere ich eine Verschiebung des Beschlusses“, so Roszczka abschließend. Dr. Thomas Trantzschel hingegen schaute auf ein anderes ungeklärtes Feld. Seiner Meinung nach verstoße die Mehrbelastung der Eltern, deren Kinder neun bis zwölf Stunden betreut würden gegen die Gemeindesatzung, da es eine Mehrbelastung der Elternanteile über 50 Prozent gäbe. Zudem entdeckte er einen Rechenfehler in der Beschlussvorlage. Die Kostensteigerung für die Gemeinde von 10 Prozent ist, für Dr. Trantzschel, ebenso nicht nachvollziehbar. Der, bei den Trägern nicht gedeckte, Finanzbedarf läge mittlerweile bei 1.581.637 Euro, davon müsse die Gemeinde nun 790.818 Euro finanzieren, 789.235 Euro wurden auf die Eltern entfallen und auf die Kostenbeiträge umgelegt werden, so erklärte Trantzschel die zum Beschluss beigelegte Anlage. Das sind 80.000 Euro mehr, im Vergleich zum Vorjahr. Das Kostendefizit müsse vom Landkreis erklärt werden. Stutzig machte ihn auch, dass die berechneten Betriebskosten bei exakt 40,00 Euro pro Betreuungsplatz und Stunde lägen, dass sei, so Dr. Trantzschel buchhalterisch fast unmöglich. Auch mit der Mischkalkulation und dem Solidarprinzip wollte sich Dr. Trantzschel nicht in Gänze zufrieden geben. „Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf eine zehn Stunden Betreuung, darüber hinaus müssten Eltern den vollen Kostenanteil übernehmen.
Gerhardt Ritz erkannte gar einen Fehler in der Systematik, äußerte sich aber nicht eingehender dazu.
Peter Hammer forderte noch einmal die Überprüfung der Eltern- und Gemeindeanteile an der Übernahme des nicht gedeckten Finanzbedarfes der Träger. Er plädierte für eine Festlegung zu gleichen Teilen. Mike Mory wollte die von den Trägern für ihre Einrichtung, beim Landkreis, eingereichten Dokumente einsehen. Hermann Lünsmann gab hier zu bedenken, dass es nicht die Aufgabe eines Ortschaftsrates sei, alle Unterlagen bis ins letzte Detail einzusehen und zu prüfen. „Das ist nicht unsere Arbeit, es ist nicht sinnvoll und nicht angemessen und würde zusätzliche Arbeit für die Verwaltung bedeuten“, so Lünsmann im Rat. Er sah aber eine Prüfung auf Rechtsansprüche bei einer 50:50 Aufteilung des nicht gedeckten Finanzbedarfes der Träger, als notwendig an. Gerhard Ritz wandte ein, dass bei so vielen ungeklärten Fragen der Bürgermeister eine zentrale Veranstaltung für alle Räte und Eltern durchführen sollte, in der Ungeklärtes beantwortet wird. Mike Mory hätte es hingegen bereits gefreut, wenn ihm wichtige Dokumente früher bereitgestellt worden wären, damit er sich vorab eingehender mit, für ihn relevanten, Themen hätte beschäftigen können. Die von Sabine Roszczka geforderte Rahmenrichtlinie unterstützen am Ende alle Ortschaftsräte. Dies geschah jedoch mit dem Wissen, dass diese nur auf Kreisebene realisiert werden könne. „Da ist der Kreistag gefragt und das wird dieses Jahr nichts mehr“, meinte Sabine Roszczka. „Deshalb brauchen wir eine Rechtsgrundlage für die Gebührenerhöhung“, schaltete sich Lünsmann ein. Ohne einen Beschluss mit Gültigkeit zum 01.01.2016 wird das Defizit für die Gemeinde noch höher liegen. Dr. Trantzschel wollte sich aber noch nicht zufrieden geben und heizte die Diskussion erneut an. „Wir können uns mit dieser zehnprozentigen Erhöhung durch den Landkreis nicht einfach zufrieden geben. Das betrifft Eltern von 380 Kindern in den Kindertageseinrichtungen unserer Gemeinde.“ Hermann Lünsmann versucht noch einmal zu beschwichtigen. „Wir sollten das an die Ausschüsse zur Klärung verweisen.“ Aber auch Mike Mory schlug sich nun auf die Seite von Dr. Trantzschel. „Eine Preissteigerung von drei Prozent pro Jahr ist normal, aber keine zehn“, teilte Mory mit. Über einen Antrag auf Rückweisung zur Überarbeitung konnte dann aus formalen Gründen nicht abgestimmt werden, da es sich beim Tagesordnungspunkt 7 um eine Anhörung handelte. So einigten sich die Ortschaftsratsmitglieder auf die Empfehlung den Beschluss zu überarbeiten und den Ortschaftsräten neu vorzulegen.

Räte stellten Fragen
Als Erste teilte Sabine Roszczka mit, dass die Metallkörbe in Schermen, die als Sammelbehälter für das Straßenlaub genutzt werden, von der Ortschaft Hohenwarthe stammen.
Peter Hammer wiederholte, dass die Schäden an der Friedhofshalle Möser noch immer nicht beseitigt sind. „Wir warten so lange, bis die Gewährleistung vorbei ist, dann müssen wir die Kosten selber tragen“, sagte er ironisch. Hermann Lünsmann nahm den Hinweis auf und versicherte energisch: „Ich kümmere mich drum.“
Sabine Roszczka thematisierte noch einmal kurz das Leitbild, ohne in die Tiefe zu gehen. Daraufhin folgte noch einmal Peter Hammer, der die Pflege des Straßen- und Wegenetzes, vor allem der Bankette und Gräben vernachlässigt sieht. „In der Akazienallee und im Rotfedernweg haben die Bürgerinnen und Bürger die Gräben bereits verschlossen. Das Wasser läuft hier direkt auf die Straße, was auf lange Sicht zu einer Unternässung und Frostschäden führen wird.“, mahnte Hammer. Er fragte in Richtung Verwaltung an, ob dieser Zustand so bleiben kann oder ob hier ausgebessert werden muss. Herbert Bruchmüller erkundigte sich nach dem Sachstand zur Restaurierung der Kriegsgräber. Hier soll die Verwaltung noch einmal einen Zuschuss für die Grabpflege prüfen.
Auch die Straßenumbenennungen in Möser und Schermen hatte Bruchmüller auf seinem Zettel. „In allen Diskussionen zu diesem Thema habe ich noch nie einen Anwohner gesehen. Die Umbenennungen scheinen in den Straßen niemanden zu stören“, so Bruchmüller. Das nun zwischen den Ortschaften Möser und Schermen zwei Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder aufgestellt werden hielten Bruchmüller und Roszczka für sicher. Dies, so die beiden, sei auch die kostengünstigere Maßnahme. Hermann Lünsmann fand die Diskussion albern. „Der Bürgermeister hatte doch zugesagt, dass die Änderungen aller Dokumente auf gemeindlicher Ebene für die Anwohnerinnen und Anwohner kostenfrei bleiben.“ Mit diesem Schlusssatz endete auch dieser Tagesordnungspunkt.

Der öffentliche Teil der Sitzung wurde beendet und die Ortschaftsräte fuhren mit dem nicht öffentlichen Teil fort.