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Ortschaftsrats-Wahl in Pietzpuhl gescheitert

05.06.2019

Der Wahlausschuss der Gemeinde Möser hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2019 festgestellt, dass bei der Wahl des Ortschaftsrates Pietzpuhl die gesetzliche Mindestanzahl von drei Mitgliedern nicht erreicht wurde.

Wie Gemeindewahlleiterin Anja Woizeschke-Schmidt erklärt, hängt dies mit der Sitzverteilung der Parteien zusammen. "Die SPD hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erlangt, daher stehen ihr auch mehr als die Hälfte der Sitze zu, also zwei. Da es aber nur einen Kandidaten der SPD gibt, können die Sitze nicht rechtmäßig verteilt werden", sagt sie.

Die Grundlage dafür ist das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, in dessen Paragrafen 42, Absatz 3, Nummer 3 genau dies beschrieben wird. Die Gemeindewahlleiterin erklärt die Wahl zum Ortschaftsrat in Pietzpuhl folglich für gescheitert.

Eine Neuwahl des Ortschaftsrates in Pietzpuhl wird laut Kommunalwahlgesetz erforderlich. Den dafür nötigen Termin bestimmt die Kommunalaufsichtsbehörde, er werde laut Gemeindewahlleiterin voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2019 stattfinden.