Papiertonnen werden kontrolliert
03.09.2025
Seit Montag, 1. September 2025 werden nach den Bioabfall- nun auch die Papierabfalltonnen bei der Entsorgung verstärkt auf Fehlbefüllungen kontrolliert. Ziel der Maßnahme ist es, die Anzahl an Störstoffen wie Glas oder Restmüll zu reduzieren und so die Wiederverwertbarkeit zu verbessern. Falsch entsorgte Materialien erhöhen die Sortierkosten und verhindern beispielsweise die Herstellung von hochwertigem Recyclingpapier.
Papierabfalltonnen, bei denen im Rahmen der Entsorgung Fremdstoffe gefunden werden, erhalten eine Kennzeichnung in Form eines Stickers mit entsprechenden Hinweisen und werden nicht entleert. Es besteht dann die Möglichkeit, die Fremdstoffe aus der Abfalltonne Papierabfalltonne zu sortieren und diese zur nächsten turnusmäßigen Entleerung erneut bereitzustellen oder den Behälterinhalt gebührenpflichtig als Sonderentleerung bei der nächsten turnusmäßigen Restmüllleerung entsorgen zu lassen.
Die Leerungsgebühr beträgt dabei 19 Euro für den 120-Liter-Behälter, 26 Euro für den 240-Liter Behälter beziehungsweise 88,17 Euro für den 1.100-Liter-Behälter. Die Optionen sollen entsprechend auf dem Beanstandungsaufkleber angekreuzt und dem Landkreis mit Foto vom ausgefüllten Aufkleber per E-Mail an beanstandung@lkjl.de gesendet werden.
In der blauen Papierabfalltonne dürfen lediglich Zeitungen, Zeitschriften, Kartonagen und andere reine Papierprodukte entsorgt werden. Bei größeren Mengen Altpapier besteht zudem die Möglichkeit diese auf den Wertstoffhöfen kostenfrei zu entsorgen. Eine Übersicht zu den Wertstoffhöfen sowie weitere Informationen zur Abfallentsorgung im Jerichower Land sind auf der Internetseite des Landkreises www.lkjl.de unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Jerichower Land)
