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Privathaushalte können Härtefall-Hilfen beantragen

11.05.2023

Private Haushalte aus Sachsen-Anhalt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) heizen und 2022 von besonders starken Preissteige-rungen betroffen waren, können seit 4. Mai 2023 die entsprechenden Härtefallhilfen des Bundes beantragen.

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) teilt mit, dass die Härtefallhilfen für private Haushalte, die nicht lei-tungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, ab sofort auf der Antragsplattform des Bundes beantragt werden können.

Darüber hinaus stehen folgende Informationsangebote zur Verfügung:

Es gibt grundsätzlich keine Papieranträge. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das elektronische System vermeidet Fehler und Falschangaben und somit kann die Antragsprüfung und die Bewilligung zügig erfolgen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu be-antwortet die Investitionsbank.

(Quelle: STÄDTE- UND GEMEINDEBUND SACHSEN-ANHALT)