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Sachsen-Anhalt lockert Einschränkungen

02.05.2020

Mit der 5. Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt dürfen ab Montag, 4. Mai, Museen, Bibliotheken und Gedenkstätten wieder öffnen. Die Einschränkungen für die Ladenöffnung werden aufgehoben, Gottesdienste dürfen wieder stattfinden. In Pflege- und Altenheimen ist ab 11. Mai wieder ein Besucher pro Tag eine Stunde lang erlaubt für die Bewohner.

Bis zu fünf Personen dürfen sich nun in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten statt wie bisher nur zwei. Die Maskenpflicht beim Einkaufen, in Bus und Bahn bleiben bestehen für alle ab sechs Jahren. Einzelfälle sind ausgenommen. Die Notbetreuung in den Kindereinrichtungen wird erweitert auf die Kinder von Alleinerziehenden, Schülerinnen und Schülern, Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben und Studierneden.

Den Wortlaut der Pressemitteilung können Sie hier nachlesen. Die Begründung zur Verordnung befindet sich hier.