Sonderregelung für Abfallentsorgung
12.01.2026
Aufgrund der witterungsbedingten Aussetzung der Abfallentsorgung durch die zuständige Entsorgungsfirma AJL hat der Landkreis kurzfristig eine Sonderregelung für die Müllentsorgung in privaten Haushalten beschlossen.
Eigentlich sollte eine entsprechende Abstimmung erst am kommenden Montag erfolgen. Angesichts der aktuellen Situation und der damit verbundenen Dringlichkeit hat Landrat Dr. Steffen Burchhardt (SPD) jedoch bereits vorab eine Entscheidung getroffen.
Wie der Geschäftsführer der AJL, Dr. Henning Gehm, mitteilt, wurde dem Unternehmen kurzfristig die Genehmigung erteilt, diese Sonderregelung an die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises weiterzugeben.
Demnach ist es allen Haushalten bis zur nächsten regulären Abfuhr gestattet, zusätzliche Müllsäcke neben den Mülltonnen bereitzustellen. Für Papierabfälle gilt weiterhin, dass Kartonagen grundsätzlich neben der Papiertonne abgestellt werden dürfen.
Für Biomüll ist die Verwendung von Plastiksäcken ausdrücklich nicht erlaubt. Hier sind ausschließlich Papiertüten zu verwenden. Für den Restmüll dürfen hingegen gelbe oder handelsübliche Plastiksäcke genutzt werden.
Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu beachten, um eine reibungslose Nachholung der Abfallentsorgung zu gewährleisten.