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Sozialschutzpaket II ist beschlossene Sache

25.05.2020

Dieses Gesetzespaket verändert diverse Regelungen im Arbeitsmarktbereich. Eine zentrale Veränderung bezieht sich auf das Kurzarbeitergeld. Dieses wird zeitlich gestaffelt in zwei Schritten erhöht. Ab dem vierten Monat steigt das Kurzarbeitergeld auf 70 bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern. Ab dem siebten Monat steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Erhöhungen gelten nur für Kurzarbeiter, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde. Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus. Seit 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelungen sind bis zum Ende des Jahres befristet. Arbeitslose erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld, wenn ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31.12.2020 endet.

Das kostenlose Mittagessen im Rahmen der Bildung- und Teilhabeleistungen in Zeiten der
pandemiebedingten Kita- und Schulschließungen soll weiterhin leistungsberechtigten Familien zur Verfügung stehen. Der Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss ergänzend zum ursprünglichen Gesetzentwurf klargestellt, dass auch pandemiebedingten Mehrkosten sowie die Kosten für die Lieferung des Essens übernommen werden.

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KfW https://gruenderplattform.de informiert über die vielfältige Förder- und Beratungslandschaft für junge Unternehmen. Die Gründerplattform bildet einen zentralen Baustein der digitalen Gründungsunterstützung des BMWi. Die Plattform integriert Akteure wie IHKs, öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche und private Kreditinstitute, Initiativen von Bund und Ländern, lokale bzw. regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen und weitere Akteure mit ihren  Unterstützungsangeboten. Die Institutionen und ihre Angebote werden vorgestellt und es wird ermöglicht, die Gründerplattform auch in eigene Webauftritte zu integrieren.