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Sperrung L52-Autobahnbrücke

20.03.2018

Die Landesstraßenbaubehörde plant im Zeitraum 26. März bis 6. April eine Sperrung der Landesstraße 52, im Bereich der Brücke über die Bundesautobahn 2. Dabei werden die Autobahnzufahrten in Richtung Burg Zentrum und Magdeburg-Rothensee nicht gespeert. Eine Auf- und Abfahrt der Autobahn an der Anschlussstelle Lostau ist während der Sanierungsarbeiten möglich, jedoch mit der Einschränkung, dass die Brücke nicht überquerbar ist. So können Verkehrsteilnehmer aus Richtung Hohenwarthe nicht auf die Bundesautobahn 2 in Richtung Burg Zentrum (Südbahn) auffahren. Verkehrsteilnehmer aus Richtung Lostau können ihrerseits nicht die Autobahnauffahrt in Richtung Magdeburg-Rothensee (Nordbahn) nutzen.

Der Landkreis bereitet momentan eine Pressemitteilung vor. Diese reichen wir bei Veröffentlichung nach.

Die Baumaßnahme erfolgt im Auftrag des zuständigen Baulastträgers, der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt.
Die Maßnahme ist notwendig, da massive Schäden im Anschlussbereich der Straße an die Brückenkonstruktion festgestellt wurden, die unter Umständen zu einem plötzlichen Versagen führen können und dann eine unvermittelte und längerfristige Sperrung des Gesamtbereiches zur Folge hätte.
Deshalb wird nunmehr eine planmäßige Reparatur angesetzt, die in einem vertretbaren Zeitraum erfolgen soll.
Bei der Vorbereitung der Baumaßnahme wurden sowohl die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs , des Schülerverkehrs als auch der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
einbezogen. Weiterhin wurde hinsichtlich des Termins auch die Zeit der Osterferien berücksichtigt
Durch die NJL wurde der Schülerverkehr an den verbleibenden 4 Tagen geregelt. Rettungsdienst und Feuerwehr haben ihre Einsatzpläne dahingehend umgestellt.
Es ist richtig, dass es eine kurzfristige Einschränkung für die direkte Erreichbarkeit zwischen Lostau und Hohenwarthe gibt, die aber vertretbar ist, da es geeignete Umleitungsstrecken gibt und die Reparaturmaßnahmen, egal wann, unbedingt erfolgen müssen.
Sie können davon ausgehen, dass die zuständigen Behörden, Planer und Verwaltungen die Maßnahme verantwortungsvoll vorbereitet und alle sich daraus ergebenden Aspekte berücksichtigt haben.
Insofern bitte ich um Verständnis für die kurzfristigen Einschränkungen.