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Unglaublich: Amtsschimmel galoppiert laut wiehernd durch Schermen

16.04.2012

Schreiben mit Folgen...

Vor einiger Zeit flatterte Ortsbürgermeister Heinrich Bartels aus Schermen ein amtliches Schreiben auf den Tisch. Darin erkundigte sich eine Straßenaufsichtsbehörde danach, wer denn der Besitzer eines hölzernen Hinweisschildes zu einer Gedenkstätte sei. Dieses "Schild" stehe rund zehn Meter neben der Bundesstraße 1 gegenüber der Kreisstraße 1214 nach Pietzpuhl und würde auf auf einen Feldweg hinweisen.

Völlig arglos erwiderte Heinrich Bartels, dieses Schild habe die Ortschaft aufgestellt, damit interessierte Besucher den Weg zu der versteckt im Wald liegenden Gedenkstätte Schacht finden können.
Eigentlich alles in Ordnung, denkt der unbeteiligte Leser. Die Behörde weiß Bescheid, alles bleibt wie es ist. Pustekuchen! Jetzt beginnt der Amtsschimmel lauthals zu wiehern, denn, so die Straßenaufsichtsbehörde: "Der Eigentümer muss dieses Schild mindestens 20 Meter vom Straßenrand entfernt aufstellen." Begründung: Im sogenannten "Bauverbotsraum" an Bundesstraßen sei ein 20 Meter breiter Steifen freizuhalten." Und Hochbauten - wie dieses Schild oder andere Werbetafeln - haben hier nichts zu suchen. Entgegenkommenderweise räumte die Straßenaufsichtsbehörde der Ortschaft aber ein, dass sie ein Sonderrecht beantragen könne, damit das Schild auch innerhalb der 20 Meter aufgestellt bleiben könne.

Hinweisschild, keine Werbetafel


Da aber eine positive Entscheidung darüber nicht sicher war, wurde vom Ortsbürgermeister veranlasst, das Schild zurückzuversetzen. Gegenüber der Volksstimme erklärte Heinrich Bartels: „Ich finde es schon makaber, wenn ein Schild, das auf eine Gedenkstätte gegen Greueltaten des Naziregimes hinweist, mit Werbetafeln gleichgestellt wird." Und Ortschaftsratsmitglied Dr. Reinhard Ritter, der seit vielen Jahren die Heimatgeschichte von Schermen erforscht, sagte zu www.gemeinde-moeser.de: "Sicherlich ist die Behörde im Recht, aber, dass ist doch nicht der entscheidende Punkt..."

Kleiner Fehler im System...

Nun hat der Amtsschimmel also sein Recht bekommen - entsprechend der Verordnungen und Vorschriften.  Dass aber das Hinweisschild nunmehr von Autofahrern beim schnellen Vorbeifahren kaum noch zu sehen ist, ist eben der - für die Behörde unwichtige - "Fehler im System..."
Damit ist der Hinweis auf die wichtige Gedenkstätte (www.gemeinde-moeser.de berichtete vor kurzem ausführlich über diesen Ort) eigentlich völlig nutzlos und überflüssig, denn unsichtbaren Hinweisen kann niemand folgen... Dabei sollten diese und andere Gedenkstätten doch eigentlich im Blickpunkt stehen. oder? Die Gedenkstätte Schacht wurde geschaffen, um daran zu erinnern, dass hier (in der Nähe von Schermen) 1945 zehn polnische Zwangsarbeiter, die auf ihrem Heimweg nach Polen unterwegs waren, von Faschisten ermordet wurden.
Traurig, dass eine Vorschrift wichtiger ist, als ein Hinweis für eine wichtige Erinnerung....