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Unterhaltungsarbeiten an Gewässern

30.06.2021

Der Ehle/lhle Verband gibt hierdurch bekannt, dass in der Zeit vom 1. Juli bis 2021 bis zum 31. Januar 2022 an allen Verbandsgewässern (Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden.


Zu diesem Zweck haben die Eigentümer oder Nutzer der Anliegergrundstücke und der Gewässergrundstücke den ausführenden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Arbeitsfreiheit an den Gewässern zu gewähren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen von Aushub und damit auch das Ablagern von Mähgut nach § 66 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt zu dulden haben.


Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil Anlagen im oder am Gewässer die Unterhaltung erschweren, so hat der Eigentümer nach § 64 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt die daraus entstehenden Mehrkosten dem Ehle / Ihle Verband zu ersetzen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn eine maschinelle Unterhaltung aufgrund von Anlagen im und am Gewässer nicht möglich ist und daher eine manuelle Unterhaltung ausgeführt werden muss.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG), Bundesgesetzblatt Teil I vom 20.02.1991, das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 07.09.1993 (GVBL LSA Nr. 38/1993) zuletzt geändert am 18.12.2015 (GVBI LSA S. 659), sowie die Satzung des Ehle/lhle Verbandes vom 20.08.1992 zuletzt geändert und veröffentlicht am 15.12.2020.


Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht somit kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im November oder Dezember noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch dn Verband nicht!


Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d.h. mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten, Aufgrund der tatsächlichen Bedingungen/hydraulischen Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologischen Fragen, zeitlich durch den Verband eingeordnet.


Einsichtnahme in die Liste der Verbandsgewässer sowie nähere Auskünfte sind in der Geschäftsstelle des Verbandes zu den Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr sowie Freitags 7 bis 12 Uhr auf Voranmeldung unter Telefon 039221 / 7496 möglich.

Anschrift der Geschäftsstelle:
Ehle/lhle Verband
Alte Ziegelei
39291 Möckern OT Stegelitz