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Vereinfachtes Verfahren für Gremien

24.03.2020

Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat folgende Information für die Kommunen erteilt:

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus und die daraus resultierende Pandemielage sorgen auch in Kommunen und Zweckverbänden für schwierige Situationen und beeinträchtigten die Entscheidungsfindungsprozesse der Gremien, zum Beispiel Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage.

Gemäß Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt sind Entscheidungen der kommunalen Gremien durch Abstimmungen grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung zu treffen. Zur Sicherung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Gremien wird auch nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ab sofort bis zunächst zum 30. April 2020 bei dringenden Beschlussfassungen der kommunalen Gremien (Vertretung, beschließende Ausschüsse, Ortschaftsräte, Verbandsversammlungen von Zweckverbänden) folgende Regelung für zulässig erachtet:

Dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, können aufgrund der dynamischen Pandemielage ausnahmsweise in einem vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Gleiches gilt für Angelegenheiten, die bereits in Ausschüssen vorberaten wurden. Für die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens gelten ausnahmsweise keine inhaltlichen Beschränkungen. Neben den bisherigen bestimmten Bekanntmachungsformen ist für den Regelungszeitraum auch das Internet als förmliche Bekanntmachungsform für öffentliche Bekanntmachungen der Kommunen zugelassen.

Innenminister Holger Stahlknecht dazu: „Mit der Ausnahmeregelung sorgen wir dafür, dass die kommunalen Entscheidungsgremien gerade in dieser schwierigen Zeit vollumfänglich handlungsfähig bleiben. Durch vereinfachte schriftliche Verfahren können wichtige Entscheidungen zügig und verantwortungsvoll umgesetzt werden.“