Springe zu Inhalt

Verunreinigung öffentlicher Wege und Plätze durch Hundekot

19.05.2016

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt erneut auf § 4 Absatz 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Möser hin.
Dieser besagt:

Tierhalter und Personen, die mit der Führung und Pflege von Tieren beauftragt
sind, sind verpflichtet zu verhüten, dass das Tier Straßen und Anlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen ist der Tierhalter und die mit der Führung und Pflege beauftragte Person zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.

Hunde sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten.

Verstöße können gem. § 10 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer, immer Hundekot-Tüten in ausreichender Menge mit sich zu führen und die Hinterlassenschaften ihres Hundes von Gehwegen und öffentlichen Plätzen sofort zu entfernen.

Für weitere Informationen können sie sich an das Ordnungsamt Möser unter 039222/908 -65 wenden.