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Verwaltungsamt für den Publikumsverkehr geschlossen

15.12.2020

Das Verwaltungsamt der Gemeinde Möser ist ab sofort bis voraussichtich 10.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Nur in wirklich dringenden Fällen sollte das Verwaltungsamt aufgesucht werden. 

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Möser informiert:
Bitte verzichten Sie auf alle nicht notwendigen Termine!
Welche Angelegenheiten können über Telefon und Internet erledigt werden?

  • Beantragung von Führungszeugnissen egal welcher Belegart

  • Beantragung Auszug aus dem Gewerbezentralregister, kurz GZR

  • Meldebescheinigung für Ämter etc.

  • Erweiterte Meldebescheinigungen für Eheschließungen etc.

  • Unterlagen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Für unaufschiebbare Angelegenheiten, die einen Besuch im Einwohnermeldeamt nach sich ziehen, können sie sich per E-Mail oder telefonisch für einen Termin anmelden.

Schreiben Sie eine E-Mail an info@gemeinde-moeser.de oder kontaktieren Sie uns per Telefon über die 039222/908-33.

Für bald auslaufende oder schon abgelaufene Dokumente, die aktuell beantragt werden müssten, werden keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Zweifel nehmen Sie telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Internetseite der Gemeinde Möser Kontakt auf.

Im Zusammenhang mit Ausweisdokumenten folgen weitere Hinweise des Bundesinnenministeriums:

 Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten, wenn möglich, online zu erledigen oder zu verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerkennung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html abrufen.

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.